Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
Das schweizerische Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) enthält Bestimmungen über die Erbringung von Finanzdienstleistungen und das Anbieten von Finanzinstrumenten in der Schweiz. Im Zentrum stehen dabei Verhaltensregeln, welche Finanzdienstleister gegenüber ihren Kundinnen und Kunden, abhängig von deren Kundenklassifizierung, bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen einhalten müssen.
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