5 Tipps für den Einkauf in die Pensionskasse

Insights, Videos, Vermögen & Vorsorge Aktualisiert am 14.09.2023
Ursprünglich veröffentlicht am 09.06.2020 Lesezeit: 4 Minute(n)

Der folgende Inhalt richtet sich an Privatpersonen mit Steuerdomizil Schweiz.

Freiwillige Einkäufe in die Pensions­kasse gelten als attraktive Möglichkeit, um das Vorsorgekapital zu erhöhen und gleichzeitig Steuern zu sparen. Es gibt jedoch auch Einschränkungen und Risiken, die  vorgängig geklärt werden sollten.

Im Rahmen des Aufbaus Ihrer Vorsorge sparen Sie während Ihrer beruflichen Laufbahn schrittweise in Ihrer Pensionskasse an. Dieser Prozess ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Sie im Ruhestand über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Zum Aufbau von Vorsorgevermögen tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmende mittels monatlicher Sparbeiträge bei. Als dritter Beitragszahler wird der Kapitalmarkt bezeichnet, welcher durch die Veranlagung der Altersguthaben eine mehr oder weniger hohe Rendite abwerfen soll.


Ein freiwilliger Einkauf in die Pensions­kasse (PK) bedeutet, dass man seine 2. Säule mit zusätzlichen Einzahlungen erhöht, die über die obligatorischen Beiträge hinausgehen. Diese Einzahlungen erlauben es, sogenannte Beitragslücken zu schliessen.

Eine Beitragslücke kann zum Beispiel nach einer Lohn­erhöhung entstehen: Der neue, höhere Lohn spiegelt sich nicht voll­ständig in der PK wider, denn das tiefere Einkommen aus den Vorjahren fällt im Durchschnitt stärker ins Gewicht. Diese Beitrags­lücke lässt sich zum Glück ausgleichen, sofern die persönlichen finanziellen Verhältnisse dies erlauben. Zusätzlich sind diese sogenannten freiwilligen Einkäufe bei der Einkommenssteuer abzugsfähig, wodurch Sie ein effizientes Instrument zur steueroptimierten Verbesserung der Vorsorgeleistung sind.

Doch wie sinnvoll ist der freiwillige Einkauf, wenn man alle Faktoren berücksichtigt: von den Steuern über die Renditen bis hin zu den Pensions­kassen­leistungen? Auch kantonale Sonder­regeln sind in diesem Zusammenhang ein wichtiger Faktor.

Soll ich mich in die Pensions­kasse einkaufen?

Dieser Fünf-Punkte-Check hilft Ihnen zu beurteilen, ob ein Einkauf in die Pensionskasse sinnvoll ist:

1. Auswirkungen auf die PK-Leistungen

Wirkt sich der einbezahlte Betrag auch positiv auf Ihre Pensions­kassen­leistungen aus? Wichtig ist hier, dass Ihre Sparziele und Risiko­überlegungen von der bestehenden Vorsorge­lösung nicht untergraben werden.

Was geschieht mit dem freiwillig einbezahlten PK-Betrag, wenn Sie versterben oder Versicherungs­leistungen beanspruchen müssen, zum Beispiel aufgrund einer Invalidität? Berücksichtigt Ihre Pensions­kasse den zusätzlich ein­bezahlten Betrag oder erbringt sie ihre Leistungen ausschliesslich auf Basis des versicherten Lohns?

2. Schutz vor Sanierungsmassnahmen

Wie steht es um den Deckungsgrad Ihrer Pensionskasse? Liegt dieser deutlich unter 100 Prozent, könnte zukünftig eine Sanierung erforderlich werden. Diese Kosten hätten insbesondere berufs­tätige Versicherte zu tragen; bei ihnen wird dann zum Beispiel der Umwandlungs­satz, die Verzinsung oder auch beides reduziert.

3. Rendite nach Steuern

Der freiwillige Einkauf in die Pensions­kasse kann eine rentable Geldanlage sein. An erster Stelle werden oft die steuerlichen Vorteile genannt, doch fallen diese von Kanton zu Kanton unterschiedlich hoch aus. Um kantonalen Regelungen Rechnung zu tragen, lohnt sich zum Beispiel ein individueller Einzahlungs­plan, der die Einkäufe gestaffelt angeht (siehe Tipp 5).

So oder so ist es wichtig, die Anlagerendite nach Steuern gemeinsam mit einer Expertin oder einem Experten vorausschauend zu berechnen, um so das jeweilige Optimierungspotential zu beziffern.

4. Sperrfrist für Kapitalbezug

Wer freiwillige Einzahlungen in die 2. Säule leistet, kann frühestens drei Jahre nach dem Einkauf wieder ohne Einschränkungen auf das Pensionskassenkapital zugreifen. Ansonsten wären die eingesparten Steuern nachzuzahlen. Dies wird unter anderem dann relevant, wenn Sie Pensionskassen-Kapital für einen Hauskauf beziehen möchten. Es existieren Ausnahmen zu dieser Regelung (z.B. nach Scheidung) und die Einhaltung dieser Dreijahresfrist sollte von Fall zu Fall geprüft werden.

5. Gestaffelter PK-Einkauf

Dieser Punkt ist besonders wichtig für Personen, die grössere finanzielle Möglichkeiten haben: Es macht nicht immer Sinn, den maximalen Einkauf in einem Mal zu tätigen. Je nach Kanton (und Alter) lohnt es sich, gestaffelt einzuzahlen. So können Sie die Steuervorteile weiter optimieren. Ein individueller Einzahlungsplan ist in diesem Fall ein bewährtes Hilfsmittel. In besonders einkommensstarken Jahren kann vom definierten Plan abgewichen und die Planung für die Folgejahre überarbeitet werden.

 

  

Wann ist beim Einkauf Vorsicht geboten?

Der Hauskauf, ein Umzug, eine Scheidung: Gewisse Entscheidungen im Leben schlagen auch in der Altersvorsorge ein neues Kapitel auf. Damit der Einkauf in die Pensionskasse nicht mit anderen Zielen in Konflikt gerät, sollten Sie in diesen vier Situationen möglichst vorausplanen:

  • Vorbezug für Wohneigentum

    Die Pensionskasse ist eine beliebte Stütze, um den Traum vom Eigenheim zu finanzieren. Doch die wenigsten wissen, dass ein PK-Vorbezug vollständig zurück­bezahlt werden muss, bevor sie freiwillige Einkäufe in die 2. Säule wieder vom steuerbaren Einkommen abziehen können.

    Verpfändungen sind von dieser Beschränkung in der Regel nicht betroffen.

    Gut zu wissen: Sobald Sie den Vorbezug für Wohn­eigentum zurückzahlen, erhalten Sie auch die Kapital­auszahlungs­steuern, die Sie beim Bezug entrichten mussten, auf Antrag zurückerstattet. Berücksichtigen Sie aber dabei unbedingt die gesetzlichen Fristen, die zwingend eingehalten werden müssen.

  • Aus dem Ausland zugezogen

    Sie sind aus dem Ausland zugezogen und waren noch nie einer Schweizer Vorsorgeeinrichtung angeschlossen? Dann darf Ihre jährliche Einkaufssumme in den ersten fünf Jahren nicht mehr als 20 Prozent des versicherten Lohnes betragen.

  • Nach einer Scheidung

    Scheidungen führen häufig dazu, dass die Ehe­partner ihre Pensions­kasse(n) untereinander aufteilen beziehungs­weise sich gegenseitig auszahlen. Das wirkt sich auch auf einen späteren Einkauf in die Pensionskasse aus.

    Bevor ordentliche Einkäufe getätigt werden können, muss zuerst die entstandene (Scheidungs-)Lücke aufgefüllt werden.

    Ein interessanter Unterschied zum ordentlichen PK-Einkauf liegt in der Sperrfrist: Normalerweise müssen Sie nach einem Einkauf drei Jahre warten, bevor Sie Ihr Vorsorge­guthaben wieder als Kapital beziehen dürfen. Ansonsten verlieren Sie rück­wirkend den Steuervorteil des Einkaufs.

    Einkäufe in die Scheidungslücke sind von dieser Sperrfrist ausgenommen.

  • Frühzeitige Pensionierung

    Wer sich in die Pensionskasse einkauft, profitiert von Steuer­vorteilen und kann unter Umständen die Progression brechen. Das gilt auch für Einkäufe, mit denen Sie Ihre Früh­pensionierung finanzieren.

    Haben Sie Ihr Einkaufs­potenzial für die ordentliche Pensionierung im Alter von 64 beziehungs­weise 65 Jahren bereits ausgeschöpft? Weitere Einkäufe sind trotzdem möglich, wenn Sie mit den zusätzlichen Beiträgen Ihre früh­zeitige Pensionierung vorbereiten.

    Wichtig: Die Pensionierung muss dann im geplanten Alter erfolgen, ansonsten riskieren Sie Leistungs­kürzungen. Nehmen Sie am besten mit der Pensions­kasse oder Ihrem Finanzberater Kontakt auf, um die Details zu klären.

 

  

 

  

GUT ZU WISSEN

Wie gross ist mein maximales Einkaufspotenzial?

Nicht in allen Fällen sind die Angaben auf dem Vorsorge­ausweis Ihrer Pensions­kasse verbindlich. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie bereits Vorsorge­gut­haben in anderen Gefässen angespart haben: sei es in Frei­zügigkeits­stiftungen, in der Basis­vorsorge oder in der grossen Säule 3a. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Situation gesamtheitlich zu optimieren.

Steuerersparnis 2023 – Schweizer Städte im Vergleich

Das Beispiel unten zeigt, wie viel Steuern Sie sparen können, wenn Sie sich mit CHF 50’000 in die 2. Säule einkaufen.

2023 ZÜRICH BERN BASEL ST. GALLEN
LAUSANNE

Erwerbs­einkommen

200’000

Einkauf 2. Säule

50’000
bis 31.12.2023

Steuer­bares Ein­kommen

150’000

Steuer­belastung ohne PK-Einkauf

 42’989

 55’670

 57’041

 48’838

 47’912

Steuer­ersparnis mit PK-Einkauf

 17’222

 19’976

 17’810

 18’486

 18’048

Steuer­belastung mit PK-Einkauf

 25’767

 35’694

 39’231

 30’352

 29’864

Beträge in CHF. Berechnungsbasis für den Einkauf in die Pensions­kasse: verheiratetes Ehepaar mit zwei Kindern, römisch-katholisch, keine Berücksichtigung des Vermögens. Die pro Stadt berechnete Steuer beziehungsweise Steuerersparnis enthält alle Steuerarten (Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern).

  

  

Fazit: Investieren Sie in Ihre finanzielle Zukunft

Der freiwillige Einkauf in die Pensionskasse ist eine effektive Strategie, um Ihre Altersvorsorge zu stärken und gleichzeitig Steuervorteile zu nutzen. Es ist jedoch wichtig, diesen Prozess sorgfältig zu planen und in Ihre umfassende Pensionierungsstrategie zu integrieren. Die Beratung durch Experten kann dabei eine entscheidende Rolle spielen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre finanziellen Ziele im Alter erreichen.

Denken Sie daran, dass finanzielle Vorsorge ein langfristiger Prozess ist, der Engagement und Planung erfordert. Mit der richtigen Herangehensweise können Sie die Grundlage für einen sicheren und komfortablen Ruhestand legen.

  

  

  

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