Kadervorsorge, 1e-Plan & Co.: Das Überobligatorium optimieren

Insights, Vermögen & Vorsorge Aktualisiert am 03.01.2023
Ursprünglich veröffentlicht am 22.06.2022 von Alexander Spillmann Lesezeit: 4 Minute(n)
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Wie Kader­, Unternehmer und Selbst­ständig­erwerbende in der Schweiz ihre Möglich­keiten ausschöpfen

Mitarbeitende mit höherem Einkommen möchten häufig so viel wie möglich in ihre berufliche Vorsorge ein­zahlen. Sie sparen dadurch Steuern und verbessern ihre Alters­vorsorge. Eine Vielzahl von Unternehmen implementieren aus diesem Grund für ihre leitenden Ange­stellten einen Kader­vorsorge­plan. Diese Vorsorge­pläne nutzen die gesetzlich erlaubten Möglichkeiten allerdings oft nicht aus.

  

Was viele nicht wissen: Im überobliga­torischen Bereich der zweiten Säule verfügen Unternehmer­innen und Unternehmer, Kader­mitglieder oder Selbst­ständig­erwerbende über eine Vielzahl von Möglich­keiten. Indem Sie Basis- und Kader­vor­sorge trennen, lässt sich zum Beispiel ver­meiden, dass Sie überhöhte Renten­ver­sprechen in der obli­ga­torischen beruflichen Vorsorge quer­subven­tio­nieren.

Möchten auch Sie eine individuelle Lösung?

Vontobel bietet eine breite Palette an Lösungen von der Kader­vorsorge über Frei­zügigkeit bis hin zur Säule 3a an.

So können Sie die steuer­lichen Vorteile der Vorsorge kombinieren mit einer mass­ge­schneiderten Anlage­strategie, die zu Ihrem Risiko­profil passt.

 

  

Warum es sinnvoll ist, den überobligatorischen Teil zu trennen

Eine Pensionskasse mit um­hüllendem Modell richtet sich nicht nach den Bedürf­nissen ihrer Versicherten, sondern muss den hohen Ver­pflichtungen auf kurze Sicht gerecht werden. Das heisst: Leistungs­versprechen geraten in Konflikt zu Mindest­verzinsung und Umwandlungs­satz. Ein zu hoher Umwandlungs­satz im Obligatorium verleitet um­hüllende Pensions­kassen dazu, im Über­obligatorium einen tendenziell zu tiefen Umwandlungs­satz zu definieren, was wiederum die Quer­subventionierung fördert.

Immer häufiger werden deshalb die obligatorische und über­obligatorische Vorsorge voneinander getrennt und in zwei verschiedenen Vorsorge­lösungen abgedeckt. Dies bietet die Möglichkeit, die einzelnen Lösungen besser auf die verschiedenen Bedürfnisse anzupassen. Zudem reduziert sich die Quer­subventio­nierung so weit wie möglich.

  

Umhüllende Pensionskasse

Über­obliga­torium

   
 

Obli­ga­to­rium

 
         
         
         

 

Kadervorsorge mit Standard-Pensionskasse

Modell der zwei Pensionskassen

Silhouette einer weiblichen Person (Icon)
Silhouette einer männlichen Person mit Krawatte (Icon)

Über­obli­ga­torium
Kader­vor­sorge

Lohn­bestand­teile ab CHF 132’300 (1e-Lösung) ermöglichen es, die per­sönliche Anlage­strategie der ver­sicherten Person indivi­duell festzu­legen.

Lohn­bestand­teile ab CHF 88’200 (Einheits­strategie) folgen einer ein­heitlichen An­lage­strategie für alle Ver­sicherten, die Para­meter des Vor­sorge­werks können aber indi­viduell gewählt werden.

Obli­ga­to­rium
Basis­vor­sorge

Lohn­bestand­teile von CHF 25’725 bis CHF 88’200 werden mit dem BVG-Mindest­zins­satz und fixem Renten­um­wandlungs­satz angelegt.

 


Quelle: Vontobel. Die Kader­vorsorge bietet die Möglichkeit, Vorsorge­ziele individueller zu erreichen.

 

  

Ein Beispiel für die Vorteile eines Kaderplans

In einem 1e-Kaderplan dürfen die jährlichen Spar­prämien bis zu 25 Prozent des versicherten Jahres­lohnes betragen, wobei ein Lohn von maximal CHF 882’000 berück­sichtigt wird. Ein Unternehmen darf für jede Mitarbeiterkategorie bis zu drei Vorsorge­pläne mit unterschiedlich hohen Spar­beiträgen anbieten. So können die Vorsorge­nehmer selbst entscheiden, ob sie zum Beispiel 15, 20 oder 25 Prozent des versicherten Lohns ein­zahlen möchten. Die Arbeit­geber­bei­träge müssen in allen drei Plänen gleich hoch sein.

  

Folgendes Beispiel zeigt das Optimierungspotenzial auf:

Ein selbstständiger Anwalt, 55 Jahre alt, AHV-Lohn CHF 300’000

  AHV-Lohn

▼CHF 300’000

AHV-Lohn
 

Spar­bei­trag 19%



▼CHF 132’300



Spar­bei­trag 25%

 
 


▼CHF 25’725


Spar­bei­trag 19%

       
       


Vorsorgeplan


Aktuelle, um­hül­lende Lösung

 


Lösung mit Kader­vor­sorge 1e

Spar­bei­träge p.a.

CHF 52’232

 

CHF 62’506

Max. Alters­gut­haben

CHF 1’243’000

 

CHF 2’031’000

 

Zusätzliches Einkaufspotenzial von
CHF 788 000


Quelle: Vontobel. Hier zahlt sich ein Kaderplan aus: Höhere jährliche Sparbeitrage und höhere freiwillige Einkäufe.

Ein 55-jähriger Anwalt verdient CHF 300’000 pro Jahr. Der aktuelle Vorsorgeplan versichert den koordinierten Jahreslohn, der Spar­anteil beträgt 19 Prozent. Der Lohn­anteil zwischen CHF 25’725 (Koordinations­abzug) und CHF 132’300 wird versichert wie bisher. Neu wird beim Lohnanteil ab CHF 132’300 die Spar­prämie auf das gesetzliche Maximum von 25 Prozent erhöht. Dadurch steigen die jährlichen Spar­beiträge des Anwalts von CHF 52’232 auf CHF 62’506 pro Jahr. Die zusätzlichen Spar­prämien senken sein steuer­bares Einkommen und mit dem Ausbau der Vorsorge­leistungen erhöht sich auch sein Potenzial für freiwillige Einkäufe. Der Anwalt kann nun zu­sätzlich rund 788’000 Franken mehr als bisher in die 2. Säule einzahlen und diesen Betrag über mehrere Jahre verteilt vom steuer­baren Einkommen abziehen.

  

Der zweite grosse Vorteil: eine individuelle Anlagestrategie

Neben massgeschneiderten Vorsorgeplänen ermöglichen 1e-Lösungen auch, dass alle Vorsorgenehmer ihre individuelle Anlagestrategie verfolgen können. Versicherte jeder Pensions­kasse unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Risiko­fähigkeit und Risiko­bereitschaft. In der umhüllenden Pensionskassenlösung gilt, was bei Schuhen oder Kleidern unvorstellbar ist: «One size fits all.» Alle Versicherten befinden sich in ein und demselben «Topf» und sind gezwungen, ihr Vorsorgekapital nach einer standardisierten Strategie anlegen zu lassen. Bei der Kadervorsorge hingegen können die Versicherten dank unterschiedlicher Anlagestrategien flexibel auf die persönlichen Bedürfnisse und die derzeitigen Kapitalmarktverhältnisse eingehen.

  

Fazit: Warum sich eine Kaderlösung oft lohnt

Pensionskassen müssen die Veranlagung der Aktiven ihrer strukturellen Risiko­fähigkeit anpassen. Deshalb können sie in der Regel nur mit sehr moderaten Aktien­quoten investieren. Zudem landen die erwirt­schafteten Erträge nur teil­weise bei den Versicherten, da diese für die Anpassung technischer Grundlagen und zum Äufnen von Wert­schwankungs­reserven verwendet werden. Eine individuelle, der eigenen Risiko­fähigkeit angepasste Anlage­strategie ergibt vor diesem Hintergrund somit noch mehr Sinn und macht 1e-Kader­vorsorge­lösungen zusätzlich attraktiv.

Somit können Sie demografische Heraus­forderungen und das erwähnte Problem der Quer­subventionierung weit­gehend eliminieren. In jedem Fall helfen die modernen Lösungen in der beruflichen Vorsorge, das Alters­kapital mit dem freien Vermögen zu koordinieren und eine vorteil­hafte Gesamt-Vermögens­allokation zu erzielen.

  

Systematisch und langfristig planen

Ab einem bestimmten Einkommen können Sie, wenn Sie Ihre Kadervorsorge systematisch und langfristig planen, ein beträchtliches Alterskapital steuer­privilegiert ansparen. Zusätzlich profitieren Sie von einer individuellen Anlage­strategie. Aber auch später, beim Bezug der Vorsorge­gelder, haben Sie verschiedene Optimierungs­möglichkeiten.

Darum lohnt es sich, wenn Sie Ihre Vorsorge frühzeitig angehen. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten helfen Ihnen gerne dabei, die für Sie besten Lösungen zu finden und den Ruhe­stand vorzubereiten. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

  

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