Lohn oder Dividende? Steuertipps für Unternehmer

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05.08.2022 Lesezeit: 3 Minute(n)

Verhältnis Lohn Dividende – ein Steuervergleich für die Schweiz

Unternehmerinnen und Unternehmer haben die Wahl: Sie können sich den Unternehmens­gewinn über Dividenden auszahlen – oder sich eine Lohn­erhöhung gewähren. Doch wo liegt das ideale Ver­hältnis von Lohn und Dividende? Erfahren Sie, was die steuerlichen Folgen beider Optionen sind und welche in einem Beispiel sinnvoller ist.


Wer mit seinem Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet, möchte sich diesen am Jahresende vielleicht ganz oder teilweise auszahlen. Dazu stehen prinzipiell zwei Wege offen: mehr Lohn oder Dividende. Beide haben ihre Vor- und Nachteile.

«Ob Lohn oder Dividende – die Ent­scheidung betrifft nicht nur Ihr Unternehmen, sondern kann auch Ihre Nachlass­planung tangieren.»

  

  

Gewinn als Dividende

Auf den ersten Blick scheint dies die interessantere Möglichkeit zu sein. Wenn Sie sich eine Dividende aus­schütten, statt den Lohn zu erhöhen, halten Sie auch die Lohn­neben­kosten tief. Doch dabei nehmen Sie zwei zentrale Nachteile in Kauf:

  • Ihr Unternehmensgewinn wird quasi doppelt besteuert. Einmal auf Stufe Gesellschaft als Gewinn, ein zweites Mal bei der Aus­schüttung als Dividende. Die gute Nachricht: Mit der letzten Unternehmens­steuer­reform wurden diese Gewinn­steuer­sätze zum Teil drastisch gesenkt. Auf Stufe Aktionär wird Ihre Dividende von so genannt «qualifizierten Beteiligungen» privilegiert besteuert.
  • Eine Dividende führt sehr wahr­scheinlich zu leicht höheren Vermögens­steuern, weil Ihr Unternehmen einen höheren Gewinn und dadurch einen höheren Ertrags­wert ausweist.

Grundsätzlich ist wichtig: Sie sollten aufpassen, dass Ihr Lohn nicht zu tief ausfällt. Wenn das durch­schnittliche Jahres­salär von CHF 86’0401 unter­schritten wird, erhalten Sie später nicht die maximale AHV-Rente. Insgesamt geniessen Gesellschaften aber einen «erheblichen Ermessensspielraum», wie sie Lohn und Dividende bestimmen – solange kein «offen­sichtliches Miss­verhältnis zwischen Arbeits­leistung und Lohn bzw. zwischen eingesetztem Vermögen und Dividende besteht».2


1 Stand 2022

2 Siehe Bundesgerichtsentscheid BGE 9C_669/2011 vom 25. Oktober 2012

  

HABEN SIE GEWUSST?

Steuerfreie Dividenden aus der KER


Dividenden von Aktien sind in der Schweiz grundsätzlich steuerpflichtige Einkünfte – ganz im Gegensatz zum Kapitalgewinn, den Sie in der Regel steuerfrei verbuchen können (Wie erhebt die Schweiz Steuern auf Dividenden?). Ein Beispiel: Schüttet eine Aktie 30 Franken Dividende aus, so ist diese Dividenden­rendite steuerlich anders zu behandeln, als wenn Sie dieselbe Aktie 30 Franken teurer verkaufen können, also einen Kapitalgewinn erzielen. Die Ausnahme zu diesem Grundsatz heisst Kapitaleinlagereserve (KER).

  

  • Ausnahme: Dividenden aus Kapitaleinlagereserven (KER)
    • Gewöhnlich finanzieren Unternehmen ihre Dividenden aus den Gewinnreserven. Privatanleger müssen die Dividende als Einkommen versteuern.3
    • Verfügt ein Unternehmen über Kapital­einlage­reserven (KER), dann darf es auch diese Reserven für Dividenden­zahlungen nutzen.4 Als Unternehmer haben Sie hierbei eine grosse Gestaltungsfreiheit, solange Ihr Unternehmen nicht an der Börse als Kapital­gesell­schaft oder Genossen­schaft kotiert ist.
    • Für börsenkotierte Kapital­gesellschaften und Genossen­schaften wurde der Betrag im Jahr 2020 gegen oben begrenzt: Dividenden aus der Kapital­einlage­reserve dürfen nicht höher sein als Dividenden aus der Gewinn­reserve.

     

    3 Eine Besonderheit gilt bei sogenannt qualifizierten Beteiligungen, also Beteiligungen, die mit mindestens zehn Prozent des Grund- oder Stammkapitals einer Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gehalten werden. Dividenden solcher Beteiligungen werden in allen Kantonen und beim Bund privilegiert besteuert. Quelle: Abschnitt 4, Artikel 20 im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, siehe auch das Steuermäppchen 2019 zur Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbelastung (PDF).

    4 Nicht jedes Unternehmen, das Gewinn erwirtschaftet, schüttet auto­matisch auch eine Dividende aus. Denn die Geschäfts­leitung entscheidet, ob und wie hoch eine Dividende angesetzt wird – oder ob der Gewinn re­investiert werden soll. Genauso liegt es im Ermessen der Geschäfts­leitung, die Art der Dividende zu bestimmen.

 

  

  

Mehr Lohn für Sie

Wenn Sie sich mehr Lohn auszahlen, steigt die Steuerlast für Sie als Privatperson, da Sie ja mehr verdienen. Doch dafür gibt es mehrere Vorteile gleichzeitig:

  • Der Gewinn Ihrer Firma sinkt im Umfang wie Ihr Lohn steigt. Damit fallen die Steuern auf Unternehmensstufe geringer aus.
  • Ein höherer Lohn erhöht oft das Einkaufspotenzial in der Pensionskasse. Somit können Sie zusätzliche Einkäufe tätigen. Diese lassen sich bei den Steuern vom Einkommen abziehen und nach einer Sperrfrist von drei Jahren als Kapital beziehen. Dieser Kapitalbezug ist in allen Kantonen steuerlich privilegiert.

 

Zum Vergleich: Was ist nun besser?

Welche Möglichkeit die bessere ist, hängt stark vom Einzelfall ab – und auch von Ihren Vorlieben beziehungs­weise der Lebens­phase, in der Sie stehen.

Angenommen, eine AG oder GmbH macht einen Vor­steuer­gewinn von CHF 200’000.

  • Variante Dividende: Nach Abzug aller Steuern auf Stufe Gesellschaft und Aktionär bleibt Ihnen von den Dividenden ein Netto­betrag von rund CHF 150’000.
  • Variante Lohnerhöhung: Wer sich für mehr Lohn entscheidet, dem verbleibt nach allen Steuer­optimierungen mit Pensions­kassen-Einkauf ein Betrag von rund CHF 160’000. Diese Variante wäre also die bessere.

  • Berechnung des Beispiels

    Berechnung für das Jahr 2022 zum Verheiratetentarif (beide evangelisch-reformiert), steuerpflichtig in Winterthur (ZH)

    Variante Dividende


    BETRAG IN CHF

    BEMERKUNG
    Gewinn vor Steuern 200’000  
    Gewinnsteuern –36’000 18%
    Dividende *
    164’000  
    Teilbesteuerung Dividende –11’500 7%
    zusätzl. Vermögens­steuer ** –2’400  
    Dividende netto nach Steuern 150’100  

     

    Variante Lohn


    BETRAG IN CHF

    BEMERKUNG
    Gewinn vor Lohn­zahlung 200’000  
    Sozial­versicherungs­beiträge Arbeitgeber  –10’200 6% vom Bruttolohn
    Wertschwankungs­reserven ***  –3’000  
    PK-Beiträge Arbeitgeber –17’000 10% vom Bruttolohn
    Bruttolohn 169’800  
    Sozialversicherungs­beiträge Arbeit­nehmer –10’200 6% vom Bruttolohn
    PK-Beiträge Arbeit­nehmer –17’000 10% vom Bruttolohn
    Nettolohn 142’600  
    freiwillige PK-Einkäufe –50’000  
    steuerbarer Nettolohn 92’600  
    Einkommens­steuern –11’800 13%
    Nettolohn nach Steuern und PK-Einkauf 80’800  
    PK-Guthaben 87’000  
    Kapital­bezugs­steuern ZH (1 Mio.) –7’800 9%
    Netto nach Steuern inkl. PK-Guthaben 160’000  


    * AHV: Anspruch auf die maximale Rente hat man nur, wenn der durchschnittliche versicherte Jahreslohn CHF 86’040 oder mehr beträgt.

    ** Kapitalisierung mit 9.5 Prozent, Praktikermethode: (2 × Ertragswert + 1 × Substanzwert) ÷ 3

    *** Bezahlt durch den Arbeitgeber, freiwillig

 

  

Fragen Sie sich, wie Sie in Ihrem Unternehmen und als Privatperson Ihre Steuern optimieren können? Dies ist eine sehr umfassende Frage, die auch mit Themen wie der Nachlassplanung zusammen­hängen kann. Es lohnt sich also, wenn Sie Ihre individuelle Situation genau prüfen lassen. Nicht zuletzt deswegen, damit der Gewinn nicht ungerecht­fertigt als Gewinn­vortrag im Unternehmen bleibt. Denn so kann er vor der Pensionierung Ihre Nachfolge­planung unnötig erschweren.

Gerne beraten wir Sie dazu unverbindlich – melden Sie sich bei uns.

  

  

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Wer sich im Steuer-Dschungel nicht auskennt, tappt schnell in eine Steuer­falle. Denn im direkten Kontakt mit den Steuer­behörden holen nicht alle Steuer­pflichtigen deren «Wissens­vor­sprung» auf. Unsere erfahrenen Steuer­expertinnen und Steuer­experten verhandeln sämtliche Schweizer Steuer­fragen auf gleicher Augen­höhe mit den Behörden und holen, wo nötig, verbindliche Steuerrulings ein.

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