Teilpensionierung oder Früh­pensionierung? Vier praktische Tipps

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08.04.2022 Lesezeit: 1 Minute(n)
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Mit der richtigen Planung vor­zeitig in den Ruhestand

Ein «Rückzug auf Raten» vom Arbeitsleben ist in der Schweiz möglich und kann einige Vorteile bieten. Damit es finanziell klappt und Sie sogar Steuern sparen können, sollten Sie vier wichtige Punkte frühzeitig klären.

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Endlich weniger arbeiten – was muss ich beachten?

Mehr Zeit für Sie, Ihre Enkelkinder oder Ihre Hobbys, vielleicht wieder einmal eine längere Reise: Eine Frühpensionierung ist verlockend, kann aber auch teuer zu stehen kommen.

«Je nachdem, wie viele Jahre früher Sie in Rente gehen möchten, müssen Sie einen sechs- oder siebenstelligen Betrag finanzieren können.»

  

Die Alternative: eine Teilpensionierung

Statt von heute auf morgen zur Früh­rentnerin oder zum Früh­rentner zu werden, können Sie sich auch Schritt für Schritt aus dem Erwerbs­leben zurückziehen. Genau dies ist gemeint, wenn man in der Schweiz von einer «Teil­pensionierung» spricht. Der Rück­zug erfolgt in einer oder mehreren Raten. Ein Beispiel: Sie reduzieren Ihr Pensum im Alter von 60 Jahren auf 50 Prozent und gehen dann mit 65 Jahren ordentlich in Pension.

Die Vorteile einer Teilpensionierung

  • Festes Einkommen: Sie erhalten weiterhin regel­mässige Einkünfte, mit denen Sie unter Umständen Ihre Fix­kosten bis zur Pensionierung decken können.
  • Geregelte Vorsorge: Sie sorgen weiterhin vor, leisten keine Nicht­erwerbs­tätigen­bei­träge und können die AHV-Rente aufschieben.
  • Steuererleichterungen: Bei einer Teil­pensionierung können Sie Ihr Pensions­kassen-Guthaben gestaffelt beziehen, wobei der Steuer­satz meist tiefer liegt als beim Gesamtbezug.

Hört sich dies verlockend an? Dann lohnt es sich, wenn Sie sich mit vier wichtigen Punkten beschäftigen, bevor Sie das Thema Teil­pensionierung konkret angehen.

  

  

4 Tipps für eine erfolgreiche Teilpensionierung

  

  • 1. Weihen Sie Ihren Arbeitgeber ein

    Ein Punkt, der oft unterschätzt wird. Nicht jeder Arbeitgeber ist bereit, Ihnen bei der Pensumsreduktion entgegenzukommen. Schneiden Sie das Thema deshalb an, bevor Sie mit der weiteren Planung beginnen.

  • 2. Beachten Sie die kantonalen Vorgaben

    Ein wichtiger Punkt bei der Teil­pensionierung sind oben erwähnte Steuervorteile. Doch Teilbezüge Ihres Pensions­kassen-Vermögens unterliegen Vorgaben, die von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind. Geregelt sind die Anzahl der geplanten Pensio­nierungs­schritte, die Höhe der Pensums­reduktion und die Fristen zwischen den einzelnen Reduktions­schritten.

    Eines ist in der ganzen Schweiz identisch: Die Pensums­reduktion muss substanziell und dauerhaft sein sowie mit einer Lohn­reduktion verbunden sein. Sonst wird der Teilkapital­bezug nicht akzeptiert.

    Steuerberatung im Kontext

    Wer sich im Steuer-Dschungel nicht auskennt, tappt schnell in eine Steuer­falle. Denn im direkten Kontakt mit den Steuer­behörden holen nicht alle Steuer­pflichtigen deren «Wissens­vor­sprung» auf. Unsere erfahrenen Steuer­expertinnen und Steuer­experten verhandeln sämtliche Schweizer Steuer­fragen auf gleicher Augen­höhe mit den Behörden und holen, wo nötig, verbindliche Steuerrulings ein.

    Kontaktieren Sie uns unverbindlich, um Ihre Steuer­situation mit unseren Experten zu analysieren.

  • 3. Studieren Sie das Reglement Ihrer PK

    Nicht nur jeder Kanton hat seine Regeln, auch von Pensionskasse zu Pensionskasse gibt es unterschiedliche Vorgaben. Wichtig sind zum Beispiel, ob eine Teilpensionierung überhaupt vorgesehen ist und falls ja, über welche Dauer Sie reduziert weiterarbeiten können.

  • 4. Versichern Sie den bisherigen Lohn weiter

    Dieser Tipp ist insbesondere für Personen mit höherem Einkommen relevant. Vielleicht sind Sie in der komfortablen Situation, dass Sie Ihr Vorsorge­gut­haben gar nicht benötigen, um die Einkommens­lücke zu schliessen. Dann können Sie Ihren bisherigen Lohn weiter versichern. Sie zahlen also weiterhin Beiträge in die Pensions­kasse ein und erreichen das ursprüngliche Sparziel. Auch Ihre Risiko­leistungen bleiben bestehen.

    Zwar müssen Sie in diesem Fall einen Teil der Arbeitgeber­beiträge übernehmen, doch diese können Sie vom steuer­baren Einkommen abziehen. Oft sparen Sie dadurch Steuern.

 

  

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