Umziehen und Steuern sparen: Kantonale Grundsätze und zwei Ausnahmen
Ursprünglich veröffentlicht am 04.11.2020 Lesezeit: 2 Minute(n)
Beim Umzug ist eine gute Planung wichtig – auch finanziell
Planen Sie demnächst einen Umzug? Dann können Sie eventuell bald Steuern sparen – oder mehr bezahlen. Denn schweizweit gibt es beträchtliche Unterschiede bei den Steuersätzen. Erfahren Sie, wie sich diese auswirken können.
Was besteuert wird und wie hoch die Steuern sind
Was besteuert wird, ist schweizweit einheitlich. Das Gesetz der Steuerharmonisierung schreibt dies allen Kantonen grundsätzlich verbindlich vor.
Wie hoch die Steuersätze sind, ist hingegen nicht einheitlich. Die sogenannte Tarifautonomie liegt bei Gemeinden und Kantonen. Deshalb sind die Unterschiede zwischen den Steuersätzen teilweise beträchtlich. Zwei Beispiele:
- Einkommenssteuer
Hier schwanken die Maximalsteuersätze zwischen 20 Prozent (Kanton Zug) und 45 Prozent (Kanton Genf). - Vermögenssteuer
Auch beim Vermögen gibt es bedeutende Unterschiede zwischen den Maximalgrenzsteuersätzen: In Nidwalden sind sie mit 0.1 Prozent am tiefsten, in Genf mit 1 Prozent am höchsten.
Welches Stichdatum gilt bei den Steuern, wenn Sie umziehen?
Ihre Einkommens- und Vermögenssteuer bezahlen Sie rückwirkend im Kanton, in dem Sie am Jahresende wohnen. Als Stichdatum gilt der 31. Dezember. Wenn Sie also am 1. Dezember von Genf nach Zug umziehen, bezahlen Sie Ihre Steuern für das ganze Jahr in Zug. Ein Umzug kann sich also steuerlich lohnen. Dies gilt übrigens das ganze Jahr.
Seit einigen Jahren gilt diese Regel auch innerhalb des Kantons Zürich, zum Beispiel bei einem Umzug von Winterthur nach Meilen.
Zwei wichtige Ausnahmen
Denken Sie an einen Umzug?
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Ihren Wohnort zu wechseln, lohnt es sich, finanzielle Überlegungen miteinzubeziehen. Dabei helfen wir Ihnen gerne. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zu Ihrer Steuerplanung haben.
Aktuell: Steuerfragen zum Jahresende
Ab Oktober erreichen uns vermehrt Fragen zur Steuerplanung. Aus gutem Grund: Wer steuerliche Optimierungen vornehmen will, muss diese bis zum Jahresende über die Bühne bringen. Unsere Expertinnen und Experten geben Auskunft:
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