Warum auch Ehepaare einen Vorsorgeauftrag brauchen
Ursprünglich veröffentlicht am 07.10.2020 Lesezeit: 2 Minute(n)
Der folgende Inhalt richtet sich an Privatpersonen mit Steuerdomizil Schweiz.
Damit Sie im Ernstfall wichtige Entscheidungen fällen können, ohne die KESB einbeziehen zu müssen
Viele Ehepaare gehen davon aus, dass sie sich in privaten Angelegenheiten gegenseitig vertreten können. Das ist korrekt, solange sie rund um Alltagsgeschäfte entscheiden. Wenn aber die Partnerin oder der Partner nicht mehr urteilsfähig ist, sind wichtige Entscheidungen vom Vertretungsrecht ausgenommen. In diesem Fall kann ein Vorsorgeauftrag einiges erleichtern.
Mit der Eheschliessung stellen Sie viele rechtsverbindlichen Geschäfte auf eine gemeinsame Basis – gerade in der Vorsorge. Doch nicht immer können Sie auch alleine entscheiden, was Sie normalerweise als Ehepaar gemeinsam beschliessen.
- Ist Ihr Ehepartner aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr urteilsfähig?
Dann können Sie ihn prinzipiell vertreten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch:
«Das Vertretungsrecht für Ehepaare bezieht sich nur auf alltägliche Geschäfte.»
Zu den alltäglichen Geschäften gehören zum Beispiel das Bezahlen der Miete, anderer üblicher Rechnungen oder die Reparatur am gemeinsamen Fahrzeug. Das Vertretungsrecht gilt nicht für Geschäfte von grösserer Tragweite. Für solche Geschäfte gibt Ihnen ein Vorsorgeauftrag mehr Handlungsspielraum.
Drei Gründe für den Vorsorgeauftrag: Bei diesen Geschäften grosser Tragweite können Sie Ihren Partner nicht vertreten, sollte er urteilsunfähig sein. © Vontobel
Was passiert ohne Vorsorgeauftrag?
Angenommen, ein Ehepartner ist nicht mehr urteilsfähig und seine Partnerin möchte das gemeinsame Haus verkaufen. Wenn Sie keinen Vorsorgeauftrag haben, müssen Sie zwingend die Zustimmung der KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden) einholen. Sonst ist das Geschäft nicht rechtsverbindlich.
Diese Regel gilt, auch wenn Sie schon lange verheiratet sind. Falls Sie den Einbezug der KESB verhindern möchten, empfiehlt sich ein Vorsorgeauftrag.
Rechtsgeschäfte, die nur mit Vorsorgeauftrag möglich wären
Wie setze ich einen Vorsorgeauftrag auf?
Wie viele Rechte Sie einander einräumen, ist individuell. Sie können etwa festlegen, dass Sie im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit Ihre Ehegattin, Ihren Ehegatten oder eine andere Person beauftragen, Sie in sämtlichen Belangen umfassend zu vertreten. Damit kann diese Person alle Entscheidungen für Sie treffen.
Zum Formalen: Ein Vorsorgeauftrag muss von Hand geschrieben sein sowie Datum und Unterschrift aufweisen. Alternativ können Sie ihn auch notariell beurkunden lassen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Vorsorge?
Gerne helfen wir Ihnen, die notwendigen Massnahmen einzuleiten, damit Sie als Ehepaar umfassend vorbereitet sind. Bei Fragen zu diesem oder anderen Vorsorgethemen sind wir gerne für Sie da.
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