Nino Ciganovic
Head of Transaction Banking
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Nach den letzten Signalen der Europäischen Kommission müssen wir davon ausgehen, dass die Börsenäquivalenz nicht verlängert wird. Dies hat zur Folge, dass Handelsplätze in der EU die Anerkennung nach Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung verlieren.
Einführung und Fakten:
Die Marktteilnehmenden bereiten sich auf ein Szenario ohne Gleichwertigkeit vor, da es keine Anzeichen für eine weitere Verlängerung gibt; dies bedeutet, dass die Schweiz das in der Medienmitteilung genannte Notstandsgesetz umsetzen wird (siehe Link unten):
Nach der Verordnung dürfen ausländische Handelsplätze ab dem 30. Juni 2019 keine Schweizer Aktien mehr handeln. Die Swiss Exchange bleibt der wichtigste Liquiditätspool für Schweizer Aktien. Systematic Internalizer sind von der Verordnung des Bundesrates nicht betroffen, d. h. Schweizer Aktien können weiterhin im Freiverkehr und an SIs in Europa gehandelt werden.
Wir haben alle notwendigen Schritte unternommen, um die Interessen unserer Mandanten zu schützen, falls die Äquivalenz aufgehoben wird. Vontobel leitet weiterhin Orders in Schweizer Aktien und Aktien, deren primäre Liquidität an den Börsenplätzen der SIX liegt weiter. Wir werden die Verwendung von Multilateral Trading Facilities (MTF) wie Aquis, BATS, Turquise einschliesslich Lit, Darks und periodischen Auktionen im Einklang mit der neuen Verordnung einstellen. Vontobel hat verschiedene SIs vernetzt, um Liquidität und Best Execution zu gewährleisten. ESMA & FCA werden voraussichtlich diese Woche eine Erklärung veröffentlichen. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, sobald wir weitere Informationen von der Regulierungsbehörde erhalten.
Insbesondere europäische Banken und Broker ohne SIX-Mitgliedschaft können ein Problem haben. Vontobel ist in der Lage, Sie über Bloomberg EMSX schnell und kostengünstig zu verbinden.
Ihre Ansprechpersonen bei Vontobel stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.