Vontobel Investment Bank - Wir sind bereit, falls sich der Status der Börsenäquivalenz am 30. Juni 2019 ändert

Insights, Technologie
28.06.2019 Lesezeit: 2 Minute(n)

Nach den letzten Signalen der Europäischen Kommission müssen wir davon ausgehen, dass die Börsenäquivalenz nicht verlängert wird. Dies hat zur Folge, dass Handelsplätze in der EU die Anerkennung nach Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung verlieren.

Einführung und Fakten:

  1. Am 21. Dezember 2017 erliess die EU-Kommission einen Beschluss, mit dem sie die Gleichwertigkeit der Schweiz gewährte und formell bestätigte, dass die Voraussetzungen für die Erlangung dieses Status vollständig und eindeutig erfüllt waren. Der Entscheid über die Schweiz war jedoch auf einen Zeitraum von einem Jahr beschränkt und lief am 31. Dezember 2018 aus. Sie wurde dann bis zum 30. Juni 2019 weiter verlängert.
  2. Die EU hat mehrfach erklärt, dass sie den Gleichwertigkeitsstatus von dem allgemeinen Rahmenabkommen zwischen der EU und der Schweiz abhängig macht. Dieses Abkommen wird derzeit ausgehandelt.
  3. Am 24. Juni 2019 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) angekündigt, die Verordnung des Bundesrates vom 30. November 2018 über die Wahrung der Interessen und die Stärkung der Funktionsweise des Schweizer Kapitalmarktes ab dem 1. Juli 2019 zu aktivieren, falls die EU-Kommission bis dahin nicht angekündigt hat, die schweizerische Börsenäquivalenz rechtzeitig zu verlängern. Dementsprechend ist Vontobel auf den Fall vorbereitet, dass die Aktivierung der Verordnung vorangetrieben wird.

Die Marktteilnehmenden bereiten sich auf ein Szenario ohne Gleichwertigkeit vor, da es keine Anzeichen für eine weitere Verlängerung gibt; dies bedeutet, dass die Schweiz das in der Medienmitteilung genannte Notstandsgesetz umsetzen wird (siehe Link unten):

Nach der Verordnung dürfen ausländische Handelsplätze ab dem 30. Juni 2019 keine Schweizer Aktien mehr handeln. Die Swiss Exchange bleibt der wichtigste Liquiditätspool für Schweizer Aktien. Systematic Internalizer sind von der Verordnung des Bundesrates nicht betroffen, d. h. Schweizer Aktien können weiterhin im Freiverkehr und an SIs in Europa gehandelt werden.

Was hat Vontobel getan, um die Interessen unserer Kunden zu schützen und die Regeln einzuhalten?

Wir haben alle notwendigen Schritte unternommen, um die Interessen unserer Mandanten zu schützen, falls die Äquivalenz aufgehoben wird. Vontobel leitet weiterhin Orders in Schweizer Aktien und Aktien, deren primäre Liquidität an den Börsenplätzen der SIX liegt weiter. Wir werden die Verwendung von Multilateral Trading Facilities (MTF) wie Aquis, BATS, Turquise einschliesslich Lit, Darks und periodischen Auktionen im Einklang mit der neuen Verordnung einstellen. Vontobel hat verschiedene SIs vernetzt, um Liquidität und Best Execution zu gewährleisten. ESMA & FCA werden voraussichtlich diese Woche eine Erklärung veröffentlichen. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, sobald wir weitere Informationen von der Regulierungsbehörde erhalten.

Wo können wir helfen?

Insbesondere europäische Banken und Broker ohne SIX-Mitgliedschaft können ein Problem haben. Vontobel ist in der Lage, Sie über Bloomberg EMSX schnell und kostengünstig zu verbinden.

Ihre Ansprechpersonen bei Vontobel stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

  

Ihr Ansprechpartner

 
 

  

 

Abonnieren Sie unseren Newsletter «Insights»

Nach dem Absenden erhalten Sie eine E-Mail mit Bestätigungslink.

 

*

Pflichtangaben