Wissen Sie, was ein IUP im Zusammenhang mit Wertschriften ist?

Videos, Vermögen & Vorsorge Aktualisiert am 12.12.2022
Ursprünglich veröffentlicht am 28.10.2020 Lesezeit: 2 Minute(n)

Der folgende Inhalt richtet sich an Privatpersonen mit Steuerdomizil Schweiz.

IUP bedeutet «intérêt unique prédominant» oder übersetzt «überwiegend einmal­verzinslich». Ein klassisches Beispiel eines IUP-Papiers ist der Zerobond, bei dem der ganze Zins am Ende der Laufzeit ausbezahlt wird. Das Kaufen und Verkaufen von IUP kann in gewissen Fällen dazu führen, dass im Privat­vermögen ausnahms­weise sogar Währungs­gewinne und -verluste (Forex) steuerlich berück­sichtigt werden.

Was ist steuerlich sonst noch zu beachten, wenn Sie ein sogenanntes IUP-Papier wie zum Beispiel einen Zerobond kaufen?

Weitere Details und Besonderheiten erläutert Ihnen unser Steuer­experte im oben­stehenden Video.

Steuerberatung im Kontext

Wer sich im Steuer-Dschungel nicht auskennt, tappt schnell in eine Steuer­falle. Denn im direkten Kontakt mit den Steuer­behörden holen nicht alle Steuer­pflichtigen deren «Wissens­vor­sprung» auf. Unsere erfahrenen Steuer­expertinnen und Steuer­experten verhandeln sämtliche Schweizer Steuer­fragen auf gleicher Augen­höhe mit den Behörden und holen, wo nötig, verbindliche Steuerrulings ein.

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In aller Kürze: Darum geht es im Video

  • Kann IUP zum non-IUP werden? Nein, die Qualifikation ob IUP oder Non-IUP erfolgt am Anfang und verändert sich nicht mehr für den Rest der Laufzeit. Das gilt auch dann, wenn der Bond zusätzlich einen periodischen Zins bezahlt; in diesem Fall wird mathematisch analysiert, ob die periodische oder die Einmal­verzinsung überwiegt.
  • Bezahle ich Steuern, wenn ich ein IUP-Papier vor Fällig­keit veräussere? Ja, in diesem Fall wird eine allfällige Zins­komponente besteuert. Sie berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Wert der Obligation am Verkaufs- und Kaufdatum (Bondfloor). Diese Differenz unterliegt der Einkommens­steuer.
  • Werden mir Forex-Gewinne und -Verluste steuerlich angerechnet? In gewissen Fällen, ja. Lautet die Obligation auf eine Fremdwährung (etwa USD), so wird der Währungs­gewinn oder Währungs­verlust zwischen Kauf- und Verkaufs­datum steuerlich mitberücksichtigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Investition tatsächlich in Schweizer Franken getätigt haben und einen Wechselkurs­verlust oder -gewinn verbuchen mussten. Die Ausnahme gilt auch dann, wenn sie die Investition über ein Fremdwährungskonto (etwa in USD) abwickelten.
  • Lassen sich IUP-Verluste und IUP-Gewinne miteinander verrechnen? Ja, wenn der Bondfloor aufgrund der steigenden Zinsen sank oder ein Währungs­verlust zu berücksichtigen war. Dieser IUP-Verlust kann ausnahmsweise mit sämtlichen IUP-Gewinnen, samt periodischen IUP-Eträgen, im gleichen Kalenderjahr verrechnet werden.
 

  

  

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