Private Equity Holding AG zieht Klage gegen die Bank Vontobel AG zurück
Media Release
8/29/2011
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Nachdem das Bezirksgericht Zürich mit Urteil vom 19. Januar 2010 bereits die
Anklage der
Staatsanwaltschaft gegen ehemalige Mitarbeiter der Bank Vontobel AG
sowie den Antrag auf Einziehung von Vermögensvorteilen bei der Bank Vontobel AG
vollumfänglich abgewiesen und
die Staatsanwaltschaft Ende Juni 2011 ihre Berufung gegen das
erstinstanzliche Urteil zurückgezogen hat, zieht nun auch die Private Equity
Holding AG (PEH) ihre zivilrechtliche Klage gegen die Bank Vontobel AG zurück.
Der straf- und zivilrechtliche Ausgang des Verfahrens bestätigt die
ursprüngliche Rechtseinschätzung der Vontobel-Gruppe vorbehaltlos, haben sich
die Vorwürfe doch als unbegründet erwiesen.
Am 29. September 2010 reichte die Private Equity Holding AG beim
Handelsgericht des Kantons Zürich Klage gegen die Bank Vontobel AG ein. Sie machte
mit ihrer Klage im Zusammenhang
mit dem Erwerb eigener Aktien von der Bank Vontobel AG im April 2000
Nichtigkeit des Erwerbs wegen Verletzung aktienrechtlicher Vorschriften geltend
und klagte eine Forderung von CHF 81.9 Millionen zuzüglich 5 Prozent Zins seit
dem 16. September 2005 sowie bis dahin aufgelaufene Zinsen von CHF 13.7
Millionen ein. Anlässlich einer Referentenaudienz am Handelsgericht vom
25. August 2011 konnte der Rechtsstreit jetzt durch den Abschluss eines
gerichtlichen Vergleiches endgültig erledigt werden. Dieser sieht den Rückzug
der Forderungsklage sowie eine einmalige Zahlung der Bank Vontobel AG an die
Private Equity Holding AG von CHF 1 Million vor. Die Gerichtskosten werden
hingegen vollumfänglich von der Private Equity Holding AG als Klägerin
getragen.