Ab wann bin ich ein gewerbsmässiger Wertschriftenhändler und was sind die Steuerfolgen?

Videos, Vermögen & Vorsorge Aktualisiert am 10.09.2021
Ursprünglich veröffentlicht am 25.11.2020 von Claude Frosio Lesezeit: 1 Minute(n)

Die Freude am Kapitalgewinn aus dem Wertschriften­handel kann ein jähes Ende finden, wenn das Handeln plötzlich als «gewerbsmässig» eingestuft wird. Das hat zur Folge, dass die Gewinne bis zu 50 Prozent besteuert werden.

  

Fünf Bedingungen entscheiden, ob Sie als gewerbs­mässiger Wert­schriften­händler gelten

  1. Das Transaktions­volumen (maximal das Fünffache des Anfangsbestands)
  2. Die Besitzdauer der Wert­schriften (Haltedauer länger als sechs Monate)
  3. Möglichst keine/tiefe Fremd­finanzierung: Mehr steuerbare Wertschriften­einkünfte als anteilige Schuld­zinsen
  4. Die Kapitalgewinne sind kleiner als 50 Prozent aller steuerbaren Einkünfte
  5. Derivate werden höchstens zur Absicherung eingesetzt
    Beachten Sie, dass ein Vermögensverwaltungsmandat (zum Beispiel an eine Bank) Sie nicht davor schützt, als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler eingestuft zu werden.

  

Weiterführende Links:

Auch das Bundes­gericht und die Eidge­nössische Steuer­ver­waltung haben sich schon verschie­dent­lich zum Thema gewerbs­mäs­siger Wert­schriften­handel ge­äussert: BGE 122 II 446  •  BGE 2C_375/2015  •  Kreis­schreiben der Eidg. Steuer­ver­waltung

Bei Kryptowährungen gelten ähnliche fünf Kriterien, wobei sich die Rechts­sprechung zum Thema erst noch etablieren muss.

  

Dies sind die Folgen der Einstufung

Die steuerlichen Folgen der Einstufung als Wertschriftenhändlerin oder -händler sind gravierend:

  • Alle Kapitalgewinne (auch künftige) aus den Wertschriften unterliegen der progressiven Einkommenssteuer.
  • Sämtliche Kapitalgewinne sowie Erträge unterliegen der AHV. Dies bedeutet eine zusätzliche Abgabe von rund 10 Prozent. Als Kapitalgewinn gilt die Differenz zwischen Verkaufserlös und den ursprünglichen Gestehungskosten. Wenn Sie Aktien z.B. vor 10 Jahren gekauft haben, gilt dieser Anschaffungspreis.
  • Sie können Kapitalverluste für sieben Jahre steuerlich in Abzug bringen, falls sie so verbucht und erfasst wurden.
  • Im Erbfall wird die steuerliche Qualifikation «Wertschriften im Geschäftsvermögen» weitervererbt.

Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Steuerbehörden bei der Einstufung zur Wertschriftenhändlerin oder zum Wertschriftenhändler äusserst zurückhaltend sind.

  

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