Wie werden auf Dividenden Steuern erhoben in der Schweiz?

Vermögen & Vorsorge Aktualisiert am 15.03.2023
Ursprünglich veröffentlicht am 27.10.2022 Lesezeit: 4 Minute(n)
Holzkugeln in verschieden grossen Ringen: Wie optimieren Sie die Besteuerung Ihrer Dividenden von Schweiz-er Aktien?

Dividende ist nicht gleich Dividende: Je nach dem, aus welchem Topf sie ausgeschüttet wird, kommen bei der Besteuerung andere Regeln zur Anwendung.

 

Tipps vom Steuerexperten für Besitzer von Dividendenaktien

Dividenden können für Investoren eine willkommenen Einkommens­quelle sein. Doch Vorsicht: Dividenden müssen Sie zusammen mit Ihrem Lohn als Einkommen versteuern. Zu dieser Regel existieren aber auch Ausnahmen.

Wir listen die gängigsten auf und zeigen, was für Aktionäre mit Schweizer Dividenden­aktien im Portfolio gilt.

In jüngster Zeit haben Dividen­denaktien wieder an Beliebtheit gewonnen. Das liegt zum einen am relativ planbaren Einkommen, das sie generieren. Andererseits aber auch am Marktumfeld der vergangenen Monate, das viele Kursgewinne dahin­schmelzen liess. «Warum also nicht», denken sich viele Anleger, «wenigstens über Dividenden am Unternehmenserfolg teilhaben?»

Für natürliche Personen lässt sich das Einkommen aus Dividenden in drei Kategorien einteilen:

  1. Ordentlich steuerbare Dividenden
  2. Privilegiert besteuerte Dividenden (Ausnahme 1)
  3. Steuerfreie Dividenden (Ausnahme 2)

Alle Dividenden von börsenkotierten Firmen fallen unter eine der drei Kategorien. Eine Ausnahme sind Dividenden, die Sie sich von Ihrem Familien­unternehmen auszahlen (mehr dazu in unserem Fokusbeitrag für Unternehmer).

  

Wie wird eine Dividende in der Schweiz versteuert? (Regelfall)

Grundsätzlich erhebt die Schweiz auf Dividenden eine Verrechnungs­steuer von 35 Prozent. Für in der Schweiz ansässige Steuer­pflichtige ist sie lediglich eine Art «Sicherungs­steuer». Das heisst: Um der Steuer­hinterziehung vorzubeugen, wird sie Ihnen direkt vom ausbezahlten Dividenden­ertrag abgezogen. Bei ordentlicher Deklaration können Sie die Verrechnungs­steuer wieder zurück­fordern. Das gilt auch für Aktionäre aus dem Ausland.[1]

Für in der Schweiz steuerpflichtige Personen gilt: Um die Verrechnungssteuer vollständig zurückzufordern, müssen Sie die Dividenden­erträge in der Steuer­erklärung offen­legen. Die Besteuerung erfolgt dann über die Einkommenssteuer: Das Einkommen aus Dividenden wird auf Ihr ordentliches Einkommen geschlagen und so besteuert, wie es für Ihre Steuer­progression in Ihrem Wohn­kanton üblich ist.

«Wer seine Divi­denden­einkünfte ordentlich deklariert, ver­steuert sie mit dem Brutto­einkommen (zum Beispiel zum Satz von 25%) und bekommt dafür die 35% Ver­rechnungs­steuer zurück­erstattet.»

  

Eine Art Schweizer Sicherungs­steuer kommt auch bei Dividenden aus den USA zum Zug. Diese Sicherungs­steuer von in der Regel 15 Prozent heisst «Steuer­rückbehalt USA» und wird von Schweizer Banken auf Dividenden aus den USA erhoben, falls die steuer­pflichtige Person in der Schweiz wohnt. Der Steuer­rück­behalt kann ähnlich wie die Schweizer Verrechnungs­steuer bei der Eidgenössischen Steuer­verwaltung (EStV) zurück­gefordert werden.

1 Zur Begriffsklärung: Im länderübergreifenden Kontext ist bei Dividenden der Begriff «Quellensteuer» üblich. Mehr dazu weiter unten.

 

  

Was sind privilegiert besteuerte Dividenden?

Aktionäre mit qualifizierten Beteiligungen profitieren vom Privileg der Teil­besteuerung. Dividenden solcher Beteiligungen sind auf Bundesebene zu 70 Prozent und auf Kantonsebene je nach Kanton nur zu 50 bis 80 Prozent steuerbar. Die Voraussetzung ist allerdings, dass Sie zum Zeitpunkt der Dividendenzahlung mit mindestens zehn Prozent am Gund- oder Stamm­kapital einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft beteiligt sind.[2]

Somit dürfte die Teilbesteuerung für börsenkotierte Beteiligungen eher nicht relevant sein.[3] Umso relevanter ist diese Privilegierung aber bei Beteiligungen an Familienunternehmen (KMU).

Eine weiteres Privileg bietet sich Investoren, die ihre Beteiligung über eine Kapital­gesellschaft aufbauen. Sie halten die Aktien im Geschäfts­vermögen einer Kapital­gesellschaft und können schon ab einem Verkehrs­wert von einer Million Schweizer Franken einen Beteiligungs­abzug geltend machen.[4] Das heisst, die Dividenden werden auf Stufe Gesellschaft nicht mehr besteuert. Doch solche Konstrukte rechnen sich meist nur für Investoren, die ihre Aktienpakete tendenziell über Jahrzehnte oder Generationen halten.

2 Abschnitt 4, Artikel 20 im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, siehe auch das Steuermäppchen 2019 zur Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbelastung (PDF).

3 Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch die Meldepflicht gegenüber der Finanzmarkt Aufsicht FINMA: «Eine qualifizierte Beteiligung an einem Institut […] untersteht der Meldepflicht.»

4 Weitere Informationen zum Thema in diesem Merkblatt der Zürcher Steuerverwaltung.

 

  

Gibt es steuerfreie Dividenden auf Schweizer Aktien?

Ob Sie Ihre Dividende steuerfrei erhalten können, liegt zu einem grossen Teil in den Händen der Unternehmen.

Dividenden werden gewöhnlich aus den Gewinnreserven finanziert. Verfügt ein Unternehmen allerdings über Kapital­einlage­reserven (auch Agio-Reserven genannt), dann darf es auch diese Reserven für Dividenden­zahlungen nutzen. Dividenden aus den Kapital­einlage­reserven (KER) sind für Privatanleger steuerfrei.

Allerdings schob der Gesetzgeber den steuerfreien KER-Dividenden von börs­enkotierten Gesellschaften einen Riegel vor. Seit 2020 dürfen solche Dividenden nicht höher sein als Dividenden aus der Gewinn­reserve.[5] Das heisst: Wenn steuerfreie KER-Dividenden ausgeschüttet werden, sind immer auch steuerbare Dividenden aus der Gewinnreserve in mindestens derselben Höhe auszuschütten.

Demnach sind die Dividenden aus kotierten Gesellschaften für Privatanleger in der Summe maximal zur Hälfte steuerfrei

5 Als Ausnahme zu dieser Regel gilt der (seltene) Fall, dass die Agio-Reserven aus der Fusion mit einer ausländischen Gesellschaft stammen (Art. 5, Abs. 1quater im VStG). Ein Beispiel hierfür ist die Holcim Ltd, die ihre «Dividende […] vollständig aus den ausländischen Kapitaleinlagereserven der steuerlichen Kapital­einlagen» auszahlt (Holcim Geschäftsbericht 2022, S. 79). Ebenfalls aus ausländischen Kapital­reserven zahlt die SIG Combibloc AG ihre Dividende (SIG Geschäftsbericht 2022). Weitere Analysen zu den Dividendenausschüttungen von Schweizer Firmen finden Sie in unserem Bericht zur Dividendensaison 2023. Rechtlicher Hinweis: Das Zitieren öffentlich einsehbarer Informationen zu Dividenden­ausschüttungen erfolgt nicht mit der Absicht, eine Investment­empfehlung abzugeben oder eine Steuerberatung zu initiieren.

 

  

  

Gut zu wissen

Längst nicht alle Unternehmen setzen auf Dividenden, um über­schüssiges Kapital an die Aktionäre zurück­zu­führen. Ein beliebter Weg sind auch Aktien­rückkäufe, sprich: die Rück­zahlung von Grund- oder Stamm­kapital. Gerade in den USA ist diese «Rück­kaufs­rendite» oft sogar höher als die Dividenden­rendite. Als Privat­anleger sollten Sie Ihre Aktien oder Anteile aber keines­falls direkt an die Gesellschaft verkaufen, auch wenn solche Angebote auf den ersten Blick verlockend erscheinen. Ansonsten riskieren Sie, dass die Differenz zwischen Nenn- und Verkaufswert als Liquidations­dividende besteuert wird.[6] Wählen Sie besser den Verkauf an der Börse.

6 Ein öffentliches Übernahmeangebot einer Drittpartei ist von dieser Liquidationsbesteuerung ausgenommen (siehe Kreisschreiben Nr. 14 der EStV/2007, Ziffer 4.2).

 

  

US AKTIEN • DOMIZIL SCHWEIZ

Wie viel kann ich von der US Quellensteuer zurückfordern?

Schweizer Investoren mit US Dividenden­aktien im Portfolio erhalten von ihrer Bank netto vorerst nur 70 Prozent der Dividende aus­bezahlt. 15 Prozent überweist die Bank an die US Steuer­behörde, weitere 15 Prozent werden als Sicherungs­steuer bei der Eidge­nössischen Steuer­verwaltung (EStV) parkiert. Eine zusätzliche Ver­rechnungs­steuer existiert in diesem Fall nicht.

Das geltende Doppelbesteuerungs­abkommen (DBA) zwischen der Schweiz und den USA ermöglicht Ihnen, die US Quellen­steuer an Ihre Steuern in der Schweiz anzurechnen. Die Schweizer Sicherungs­steuer, den sogenannten «Steuerrückbehalt USA», können Sie mittels DA-1-Formular zurückfordern – vom Prinzip her ähnlich wie die Schweizer Ver­rechnungs­steuer.

Betrifft auch juristische Personen mit Domizil in der Schweiz. Steuerbefreite Insitutionen, zum Beispiel gemeinnützige Stiftungen, können auf Antrag vom Steuerrückbehalt USA befreit werden.

  

  • Berechnung: Quellensteuer auf US Dividenden
    AUSSCHÜTTUNG / STEUER­LAST
    BETRAG
    (IN CHF)
    RÜCK­FORDERUNG IN %
    Dividenden­ausschüttung einer US Aktien­gesell­schaft (brutto) 1’000    
    US Quellen­steuer* auf die Brutto-Aus­schüttung –150   –15%
    Steuer­rück­behalt USA*

    *Durch die Bank eingezogen und an die US Behörden bzw. die EStV überwiesen
    –150   –15%
    Netto-Ertrag vor Rück­forde­rung 700    
      +150 Anrechnung der US Quellen­steuer gemäss DBA +15%
      +150 Rück­forde­rung bei der EStV +15%
    Netto-Ertrag nach Rück­forde­rung 1000    
    Einkommens­steuern Schweiz –300 Annahme; je nach Kanton bis maximal 45% –30%
    Netto-Ertrag nach Steuern 700    


    In diesem Beispiel: Dividendenausschüttung von US Gesellschaften an Aktionäre mit Domizil Schweiz. Ein ähnliches Prinzip gilt für andere Länder mit Doppel­besteuerungs­abkommen, wobei sich die effektiven Zahlen von Land zu Land unterscheiden.

 

  

  

Ihr Zugang zu unserer Expertise

  

Mobiltelefon-Icon  

Rufen Sie uns an:
+41 58 283 64 46

Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr

Kalender-Icon  

Persönliche Beratung

Kontaktformular öffnen und einen Rückruf oder Termin vereinbaren.

Nachrichten-Icon in Form eines Briefumgschlags mit @-Zeichen  

E-Mail senden

Gerne beantworten wir Ihre Frage schriftlich per E-Mail.

  

  

Steuerberatung im Kontext

Wer sich im Steuer-Dschungel nicht auskennt, tappt schnell in eine Steuer­falle. Denn im direkten Kontakt mit den Steuer­behörden holen nicht alle Steuer­pflichtigen deren «Wissens­vor­sprung» auf. Unsere erfahrenen Steuer­expertinnen und Steuer­experten verhandeln sämtliche Schweizer Steuer­fragen auf gleicher Augen­höhe mit den Behörden und holen, wo nötig, verbindliche Steuerrulings ein.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich, um Ihre Steuer­situation mit unseren Experten zu analysieren.

 

  

Aktuell: Vorbereitet auf die Steuererklärung

In dieser Serie beantworten unsere Steuerexpertinnen und -experten Steuerfragen zum Handel mit Aktien, Immobilien und erläutern weitere interessante Regeln und Ausnahmen.

  

 
 

  

 

News zu Steuerthemen und mehr – für Sie kuratiert und kommentiert

Nach der Newsletter-Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit Bestätigungslink.

 

*

Pflichtangaben