Wie werden auf Dividenden Steuern erhoben in der Schweiz?
Ursprünglich veröffentlicht am 27.10.2022 Lesezeit: 4 Minute(n)
Dividende ist nicht gleich Dividende: Je nach dem, aus welchem Topf sie ausgeschüttet wird, kommen bei der Besteuerung andere Regeln zur Anwendung.
Tipps vom Steuerexperten für Besitzer von Dividendenaktien
Dividenden können für Investoren eine willkommenen Einkommensquelle sein. Doch Vorsicht: Dividenden müssen Sie zusammen mit Ihrem Lohn als Einkommen versteuern. Zu dieser Regel existieren aber auch Ausnahmen.
Wir listen die gängigsten auf und zeigen, was für Aktionäre mit Schweizer Dividendenaktien im Portfolio gilt.
In jüngster Zeit haben Dividendenaktien wieder an Beliebtheit gewonnen. Das liegt zum einen am relativ planbaren Einkommen, das sie generieren. Andererseits aber auch am Marktumfeld der vergangenen Monate, das viele Kursgewinne dahinschmelzen liess. «Warum also nicht», denken sich viele Anleger, «wenigstens über Dividenden am Unternehmenserfolg teilhaben?»
Für natürliche Personen lässt sich das Einkommen aus Dividenden in drei Kategorien einteilen:
- Ordentlich steuerbare Dividenden
- Privilegiert besteuerte Dividenden (Ausnahme 1)
- Steuerfreie Dividenden (Ausnahme 2)
Alle Dividenden von börsenkotierten Firmen fallen unter eine der drei Kategorien. Eine Ausnahme sind Dividenden, die Sie sich von Ihrem Familienunternehmen auszahlen (mehr dazu in unserem Fokusbeitrag für Unternehmer).
Wie wird eine Dividende in der Schweiz versteuert? (Regelfall)
Grundsätzlich erhebt die Schweiz auf Dividenden eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent. Für in der Schweiz ansässige Steuerpflichtige ist sie lediglich eine Art «Sicherungssteuer». Das heisst: Um der Steuerhinterziehung vorzubeugen, wird sie Ihnen direkt vom ausbezahlten Dividendenertrag abgezogen. Bei ordentlicher Deklaration können Sie die Verrechnungssteuer wieder zurückfordern. Das gilt auch für Aktionäre aus dem Ausland.[1]
Für in der Schweiz steuerpflichtige Personen gilt: Um die Verrechnungssteuer vollständig zurückzufordern, müssen Sie die Dividendenerträge in der Steuererklärung offenlegen. Die Besteuerung erfolgt dann über die Einkommenssteuer: Das Einkommen aus Dividenden wird auf Ihr ordentliches Einkommen geschlagen und so besteuert, wie es für Ihre Steuerprogression in Ihrem Wohnkanton üblich ist.
«Wer seine Dividendeneinkünfte ordentlich deklariert, versteuert sie mit dem Bruttoeinkommen (zum Beispiel zum Satz von 25%) und bekommt dafür die 35% Verrechnungssteuer zurückerstattet.»
Eine Art Schweizer Sicherungssteuer kommt auch bei Dividenden aus den USA zum Zug. Diese Sicherungssteuer von in der Regel 15 Prozent heisst «Steuerrückbehalt USA» und wird von Schweizer Banken auf Dividenden aus den USA erhoben, falls die steuerpflichtige Person in der Schweiz wohnt. Der Steuerrückbehalt kann ähnlich wie die Schweizer Verrechnungssteuer bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV) zurückgefordert werden.
1 Zur Begriffsklärung: Im länderübergreifenden Kontext ist bei Dividenden der Begriff «Quellensteuer» üblich. Mehr dazu weiter unten.
Was sind privilegiert besteuerte Dividenden?
Aktionäre mit qualifizierten Beteiligungen profitieren vom Privileg der Teilbesteuerung. Dividenden solcher Beteiligungen sind auf Bundesebene zu 70 Prozent und auf Kantonsebene je nach Kanton nur zu 50 bis 80 Prozent steuerbar. Die Voraussetzung ist allerdings, dass Sie zum Zeitpunkt der Dividendenzahlung mit mindestens zehn Prozent am Gund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft beteiligt sind.[2]
Somit dürfte die Teilbesteuerung für börsenkotierte Beteiligungen eher nicht relevant sein.[3] Umso relevanter ist diese Privilegierung aber bei Beteiligungen an Familienunternehmen (KMU).
Eine weiteres Privileg bietet sich Investoren, die ihre Beteiligung über eine Kapitalgesellschaft aufbauen. Sie halten die Aktien im Geschäftsvermögen einer Kapitalgesellschaft und können schon ab einem Verkehrswert von einer Million Schweizer Franken einen Beteiligungsabzug geltend machen.[4] Das heisst, die Dividenden werden auf Stufe Gesellschaft nicht mehr besteuert. Doch solche Konstrukte rechnen sich meist nur für Investoren, die ihre Aktienpakete tendenziell über Jahrzehnte oder Generationen halten.
2 Abschnitt 4, Artikel 20 im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, siehe auch das Steuermäppchen 2019 zur Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbelastung (PDF).
3 Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch die Meldepflicht gegenüber der Finanzmarkt Aufsicht FINMA: «Eine qualifizierte Beteiligung an einem Institut […] untersteht der Meldepflicht.»
4 Weitere Informationen zum Thema in diesem Merkblatt der Zürcher Steuerverwaltung.
Gibt es steuerfreie Dividenden auf Schweizer Aktien?
Ob Sie Ihre Dividende steuerfrei erhalten können, liegt zu einem grossen Teil in den Händen der Unternehmen.
Dividenden werden gewöhnlich aus den Gewinnreserven finanziert. Verfügt ein Unternehmen allerdings über Kapitaleinlagereserven (auch Agio-Reserven genannt), dann darf es auch diese Reserven für Dividendenzahlungen nutzen. Dividenden aus den Kapitaleinlagereserven (KER) sind für Privatanleger steuerfrei.
Allerdings schob der Gesetzgeber den steuerfreien KER-Dividenden von börsenkotierten Gesellschaften einen Riegel vor. Seit 2020 dürfen solche Dividenden nicht höher sein als Dividenden aus der Gewinnreserve.[5] Das heisst: Wenn steuerfreie KER-Dividenden ausgeschüttet werden, sind immer auch steuerbare Dividenden aus der Gewinnreserve in mindestens derselben Höhe auszuschütten.
Demnach sind die Dividenden aus kotierten Gesellschaften für Privatanleger in der Summe maximal zur Hälfte steuerfrei.
5 Als Ausnahme zu dieser Regel gilt der (seltene) Fall, dass die Agio-Reserven aus der Fusion mit einer ausländischen Gesellschaft stammen (Art. 5, Abs. 1quater im VStG). Ein Beispiel hierfür ist die Holcim Ltd, die ihre «Dividende […] vollständig aus den ausländischen Kapitaleinlagereserven der steuerlichen Kapitaleinlagen» auszahlt (Holcim Geschäftsbericht 2022, S. 79). Ebenfalls aus ausländischen Kapitalreserven zahlt die SIG Combibloc AG ihre Dividende (SIG Geschäftsbericht 2022). Weitere Analysen zu den Dividendenausschüttungen von Schweizer Firmen finden Sie in unserem Bericht zur Dividendensaison 2023. Rechtlicher Hinweis: Das Zitieren öffentlich einsehbarer Informationen zu Dividendenausschüttungen erfolgt nicht mit der Absicht, eine Investmentempfehlung abzugeben oder eine Steuerberatung zu initiieren.
Gut zu wissen
Längst nicht alle Unternehmen setzen auf Dividenden, um überschüssiges Kapital an die Aktionäre zurückzuführen. Ein beliebter Weg sind auch Aktienrückkäufe, sprich: die Rückzahlung von Grund- oder Stammkapital. Gerade in den USA ist diese «Rückkaufsrendite» oft sogar höher als die Dividendenrendite. Als Privatanleger sollten Sie Ihre Aktien oder Anteile aber keinesfalls direkt an die Gesellschaft verkaufen, auch wenn solche Angebote auf den ersten Blick verlockend erscheinen. Ansonsten riskieren Sie, dass die Differenz zwischen Nenn- und Verkaufswert als Liquidationsdividende besteuert wird.[6] Wählen Sie besser den Verkauf an der Börse.
6 Ein öffentliches Übernahmeangebot einer Drittpartei ist von dieser Liquidationsbesteuerung ausgenommen (siehe Kreisschreiben Nr. 14 der EStV/2007, Ziffer 4.2).
US AKTIEN • DOMIZIL SCHWEIZ
Wie viel kann ich von der US Quellensteuer zurückfordern?
Schweizer Investoren mit US Dividendenaktien im Portfolio erhalten von ihrer Bank netto vorerst nur 70 Prozent der Dividende ausbezahlt. 15 Prozent überweist die Bank an die US Steuerbehörde, weitere 15 Prozent werden als Sicherungssteuer bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV) parkiert. Eine zusätzliche Verrechnungssteuer existiert in diesem Fall nicht.
Das geltende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und den USA ermöglicht Ihnen, die US Quellensteuer an Ihre Steuern in der Schweiz anzurechnen. Die Schweizer Sicherungssteuer, den sogenannten «Steuerrückbehalt USA», können Sie mittels DA-1-Formular zurückfordern – vom Prinzip her ähnlich wie die Schweizer Verrechnungssteuer.
Betrifft auch juristische Personen mit Domizil in der Schweiz. Steuerbefreite Insitutionen, zum Beispiel gemeinnützige Stiftungen, können auf Antrag vom Steuerrückbehalt USA befreit werden.
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Aktuell: Vorbereitet auf die Steuererklärung
In dieser Serie beantworten unsere Steuerexpertinnen und -experten Steuerfragen zum Handel mit Aktien, Immobilien und erläutern weitere interessante Regeln und Ausnahmen.