Erbengemeinschaft mit Liegenschaft: Wie lassen sich Streitigkeiten verhindern?

Videos, Vermögen & Vorsorge Aktualisiert am 20.09.2021
Ursprünglich veröffentlicht am 05.07.2021 Lesezeit: 2 Minute(n)
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Regeln Sie zu Lebzeiten, was mit Ihrer Immobilie geschehen soll

Eine Immobilie ist bei einer Erbschaft schwieriger zu verteilen als Wert­schriften oder Bargeld. Indem Sie selbst bestimmen, wie es mit Ihrer Liegen­schaft weitergeht, können Sie Auseinander­setzungen unter Ihren Erbinnen und Erben verhindern.

  

Wer ein Haus vererben will, kann mit einer Teilungsvorschrift dem Streit unter den Erben vorbeugen


Immobilien-Facts in zehn Sekunden:
Meinungs­verschieden­heiten unter den Erben können die gesamte Nachlass­abwicklung aufhalten. Und im schlimmsten Fall im Zwangs­verkauf der Liegen­schaft enden. © Vontobel

 

Leider ist es so, dass Immobilien im Nach­lass oft zu Diskussionen und Schwierig­keiten führen. Einer der Gründe ist eine Bestimmung im schweizerischen Erbrecht: Denn gesetzlich bilden alle Erbinnen und Erben, die ihr Erbe antreten, eine sogenannte Erben­gemeinschaft.

Die Herausforderung: Eine Erbengemeinschaft kann nur einstimmig entscheiden

Wenn sich nun eine Immobilie in der Erb­masse befindet, gehört sie allen Mitgliedern der Erben­gemeinschaft zusammen. Entscheidungen rund um diese Immobilie müssen einstimmig gefällt werden.

Im Alltag kommt es leider oft vor, dass unter den Hinter­bliebenen Meinungs­verschieden­heiten entstehen. So kann ein Kind die Immobilie verkaufen wollen, während ein anderes selbst darin wohnen möchte und das dritte die Liegen­schaft am liebsten behalten und vermieten würde. Eine solche Meinungs­verschiedenheit hält die gesamte Nachlass­abwicklung auf. Wenn sich die drei Erben im obigen Beispiel nicht einig werden, kann eine Person alle anderen blockieren. Im schlimmsten Fall kommt es zu einem Gerichts­verfahren und am Ende zum Zwangs­verkauf der Immobilie.

So verhindern Sie Konflikte

In einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie zu Lebzeiten regeln, was mit Ihrer Immobilie geschehen soll. Der Fach­begriff dafür heisst «Teilungsvorschrift». Darin können Sie Verschiedenes festlegen – hier einige Beispiele:

  • Sie legen fest, welche Person die Immobilie erhält und wie sie die anderen Erbinnen und Erben zu kompensieren hat.
  • Sie bestimmen, wie der Preis für die Immobilie zu ermitteln ist.
  • Sie entscheiden, dass die Liegenschaft verkauft wird.

Damit können Sie zwar nicht sicher­stellen, dass alle Ihre Hinter­bliebenen sich über Ihren Entscheid freuen. Aber eine klare, bindende Entscheidung Ihrerseits liegt vor, was das Konflikt­risiko mindert.

  

Teilungsvorschrift, Testament & Co. vorausschauend planen

Bei einer Erbschaft kann viel auf dem Spiel stehen – auch emotional. Wir helfen Ihnen dabei, zu Leb­zeiten alle Angelegen­heiten in Ihrem Sinn zu regeln. Gerne beraten wir Sie individuell und persönlich.

  • Unsere Dienstleistungen für Ihre Nachlassplanung

    Stellen Sie zu Lebzeiten mit uns die Weichen für eine Nachlassteilung ohne Streitigkeiten unter den Erben. Vielleicht möchten Sie mit sogenannten Teilungsvorschriften bestimmen, welchem Ihrer Erben ein Vorrecht auf Übernahme Ihrer Liegenschaft eingeräumt werden soll?

    Bestimmen Sie selbst, was – im Rahmen des rechtlich Möglichen ­– nach Ihrem Ableben mit Ihrem Vermögen und insbesondere Ihrer Liegenschaft geschehen soll.

    • Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Nachlassregelung Ihren Wünschen entsprechend zu konzipieren.
    • Wir entwerfen für Sie die notwendigen Dokumente, um Ihren Nachlass rechtsverbindlich zu regeln.

  

  

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