Erbteilung mit Willens­vollstrecker: Was dafür­ spricht und wie Sie vorgehen

Videos, Vermögen & Vorsorge Aktualisiert am 11.11.2022
Ursprünglich veröffentlicht am 21.10.2020 Lesezeit: 2 Minute(n)

Erleichtern Sie Ihren Hinterbliebenen die Aufteilung des Erbes

Die eigene Erb­schaft ist kein einfaches Thema. Indem Sie einen Willens­vollstrecker einsetzen, können Sie Ihre Erbinnen und Erben in einer belastenden Zeit entlasten – administrativ und emotional.

  

Das eigene Erbe – oder genauer: die Aufteilung des Erbes – sprechen die meisten Menschen erst spät im Leben an. Doch der Gedanke daran ist nicht nur für Sie schwierig. Wenn es so weit ist, befinden sich auch die Hinter­bliebenen in einer anspruchsvollen Situation. Erb­teilungen können viel administrativen Auf­wand mit sich bringen – und dies in einer Zeit, die auch emotional belastend ist. In solchen Situationen bietet ein Willens­vollstrecker eine wertvolle Hilfe.

Wann ist ein Willensvollstrecker sinnvoll?

Bei einer Erbschaft gilt grundsätzlich, dass die ganze Erben­gemeinschaft jeden Entscheid einstimmig fällen muss, nicht nach dem Mehrheitsprinzip. Je nachdem, wie viele Personen involviert sind und wie ihr Verhältnis unter­einander ist, kann das die Erbteilung beeinträchtigen. Prozesse können verlangsamt oder ganz blockiert werden.

Hier hilft ein Willens­vollstrecker. Seine Aufgabe ist es, den Nach­lass zu verwalten und den letzten Willen um­zusetzen. Bei Auseinander­setzungen unter den Erbinnen und Erben hilft er, Kompromisse zu schliessen und Lösungen zu finden.

  

Was macht ein Willensvollstrecker?

Zu den Aufgaben eines Willens­voll­streckers gehört es, den Nach­lass zu verwalten und den letzten Willen umzu­setzen.

Drei typische Gründe in Wort und Bild

Infografik zu Familien- oder Vermögesverhältnissen
1 of 4 Bei komplexen Familien- oder Vermögensverhältnissen

Wird von Ihrem Nachlass eine grössere Anzahl von Personen be­günstigt oder lassen sich die Vermögens­werte nicht so einfach verteilen?

Infografik zu Erbschaftsfragen bei im Ausland lebenden Erben
2 of 4 Bei im Ausland lebenden Erben

In diesem Fall ist die Kommunikation unter­einander oft erschwert und die Zustellung von offiziellen Dokumenten ins Ausland in der Regel um­ständlich. Ein Willens­voll­strecker kann hier Abhilfe schaffen und ist die Ansprech­person für alle Erben. Zur Vereinfachung der Zu­stellung von Dokumenten kann der Willens­voll­strecker als Korrespondenz­adresse für die im Ausland lebenden Erben dienen.

Infografik zu Erbschaftsfragen bei erwartbaren Erbschwierigkeiten
3 of 4 Bei erwartbaren Schwierigkeiten

Insbesondere Immobilien führen immer wieder zu Streitig­keiten – zum einen, weil sich Immobilien nur bedingt «teilen» lassen, zum anderen weil finanzielle und emotionale Werte aufeinander­treffen.

Infografik zur Kontaktaufnahme bei Erbschaftsfragen
4 of 4 Bei Fragen zum Thema helfen wir Ihnen gerne

Wer kann Ihren Willen vollstrecken?

Grundsätzlich jede handlung­sfähige Person. Wichtig ist, dass der Willensvollstrecker im Testament eingesetzt wird. Die Person kann nicht von der Erbengemeinschaft ernannt werden. In Frage kommen zum Beispiel Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner oder ein anderer Erbe – aber auch eine un­beteiligte Dritt­person oder juristische Personen wie Banken oder Treuhand­gesellschaften. Meist ist es sinnvoller, eine neutrale Person mit dem nötigen Fach­wissen zu beauftragen. So verhindern Sie Interessens­konflikte.

  

Umschlag voller Dokumente: Ein Willensvollstrecker kann der Schlüssel für eine erfolgreiche Erbteilung sein
HABEN SIE GEWUSST?
Vontobel als Willensvollstreckerin

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Sie können auch Vontobel als Ihre Willensvollstreckerin einsetzen. Mit der gesammelten Erfahrung unserer Expertinnen und Experten sorgen wir dafür, Ihren Nachlass in Ihrem Sinne zu verteilen. Und genauso werden wir Ihre Erben in allen Belangen unterstützen. Weitere Informationen hierzu:

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