Erbvorbezug ohne Stolpersteine: Schenkung einer Liegenschaft vs. Bargeld

Videos, Vermögen & Vorsorge
13.08.2021 Lesezeit: 1 Minute(n)

Was Sie beachten sollten, wenn Sie zu Lebzeiten eine unentgeltliche Zuwendung an Nachkommen planen

Schenkung ist nicht gleich Schenkung: Bei einem Erbvorbezug ist nicht nur die Höhe der Schenkung relevant, sondern auch, ob Sie eine Liegenschaft oder Bargeld weitergeben wollen. Denn die zukünftige Wertentwicklung kann für Ihre Erben zur Herausforderung werden, wenn Ungleichheiten später ausgeglichen werden müssen.


Möchten Sie Ihre Kinder oder Enkel zu Lebzeiten finanziell unterstützen? Mit einer Schenkung können Sie Teile Ihres Vermögens bereits heute weitergeben. Dabei ist Ihnen wahrscheinlich wichtig, alle Nachkommen gleich zu behandeln, so dass es später nicht zum Streit kommt.

«Was heute eine Million wert ist, kann morgen zwei wert sein.»

  

Eine gut gemeinte «Gleich­behandlung» wird erb­rechtlich leider oft zum Stolper­stein. Denn die Höhe des Schenkungs­betrags allein ist nicht ausschlag­gebend.

Ein Zahlenbeispiel:

  • Mutter Sandra schenkt ihrer Tochter Carola eine Liegenschaft mit einem Verkehrs­wert von einer Million. Ihren Sohn David möchte sie gleichstellen: Sie überweist ihm denselben Betrag in bar, den er sogleich investiert.
  • Nach dem Tod der Mutter wird der Erb­vorbezug dem effektiven Erbe angerechnet.
  • Inzwischen ist der Wert der Immobilie gestiegen und beträgt zwei Millionen. Davids Portfolio hat sich eben­falls ansehnlich entwickelt und seinen Wert auf zwei Millionen verdoppelt.


Wurden beide Kinder gleich­behandelt? Die rechtlich korrekte Antwort lautet zur Überraschung vieler: Nein.

Erbvorbezug im Vergleich: ob Liegenschaft oder Bargeld macht einen grossen Unterschied bei der Wertentwicklung


Vorsorge-Facts in zehn Sekunden: Erbvorbezüge können ungewollt zu einer Ungleich­behandlung Ihrer Kinder führen. Denn zu welchem Wert wird ein Erb­vor­bezug später an das effektive Erbe angerechnet?

Bei der Immobilie ist der Verkehrs­wert am Todestag der Mutter massgeblich, während beim Geld­betrag der Nominal­wert zählt. Anders ausgedrückt: Bei der Immobilie wird die Wert­enwicklung berück­sichtigt, beim Bargeld nicht. In unserem Beispiel hätte die Tochter also eine Million mehr erhalten als ihr Bruder. Diesen Betrag müsste sie zur Ausgleich­ung bringen.

  

  

  • Wie möchten Sie Ihr Vermögen weitergeben?

    Alles geregelt zu haben, gibt ein gutes Gefühl. Je nach Familiensituation und Vermögen gibt es viele Lösungen, um Klarheit für Sie und Ihre Nächsten zu schaffen. Gerne beraten wir Sie dazu:

    Direkt zu den Kontaktmöglichkeiten

    Unsere Standorte in der Schweiz

  • So können Sie böse Überraschungen vermeiden

    Im obigen Beispiel könnte es zu einer Auseinandersetzung zwischen den Geschwistern kommen. Etwa dann, wenn die Tochter ihren Bruder nicht auszahlen kann. Das muss nicht sein.


    Gerne helfen wir Ihnen, bei Zuwendungen zu Lebzeiten eine ungewollte Ungleichbehandlung zu verhindern. Am besten bewährt hat sich, dass Sie klare Anordnungen geben und diese schriftlich festhalten.

      

    Wussten Sie übrigens, dass Sie als Kunde bei Vontobel eine persönliche Ansprechpartnerin oder einen persönlichen Ansprechpartner haben? So steht Ihnen für alle Fragen von Finanzen bis zum Nachlass eine Vertrauensperson zur Seite. Gerne beraten wir Sie zu:

    • Schenkungen
    • Erbvorbezügen
    • und allen weiteren Fragen der Nachlass­planung

    Kontaktieren Sie uns für ein persönliches, unverbindliches Erstgespräch.

 

  

  

Ihr Zugang zu unserer Expertise

  

Mobiltelefon-Icon  

Rufen Sie uns an:
+41 58 283 64 46

Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr

Kalender-Icon  

Persönliche Beratung

Kontaktformular öffnen und einen Rückruf oder Termin vereinbaren.

Nachrichten-Icon in Form eines Briefumgschlags mit @-Zeichen  

E-Mail senden

Gerne beantworten wir Ihre Frage schriftlich per E-Mail.

  

  

 

News zur Vorsorgeplanung – für Sie kuratiert und kommentiert

Nach der Newsletter-Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit Bestätigungslink.

 

*

Pflichtangaben