Lohn oder Dividende? Steuertipps für Unternehmer
Verhältnis Lohn Dividende – ein Steuervergleich für die Schweiz
Unternehmerinnen und Unternehmer haben die Wahl: Sie können sich den Unternehmensgewinn über Dividenden auszahlen – oder sich eine Lohnerhöhung gewähren. Doch wo liegt das ideale Verhältnis von Lohn und Dividende? Erfahren Sie, was die steuerlichen Folgen beider Optionen sind und welche in einem Beispiel sinnvoller ist.
Wer mit seinem Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet, möchte sich diesen am Jahresende vielleicht ganz oder teilweise auszahlen. Dazu stehen prinzipiell zwei Wege offen: mehr Lohn oder Dividende. Beide haben ihre Vor- und Nachteile.
«Ob Lohn oder Dividende – die Entscheidung betrifft nicht nur Ihr Unternehmen, sondern kann auch Ihre Nachlassplanung tangieren.»
Gewinn als Dividende
Auf den ersten Blick scheint dies die interessantere Möglichkeit zu sein. Wenn Sie sich eine Dividende ausschütten, statt den Lohn zu erhöhen, halten Sie auch die Lohnnebenkosten tief. Doch dabei nehmen Sie zwei zentrale Nachteile in Kauf:
- Ihr Unternehmensgewinn wird quasi doppelt besteuert. Einmal auf Stufe Gesellschaft als Gewinn, ein zweites Mal bei der Ausschüttung als Dividende. Die gute Nachricht: Mit der letzten Unternehmenssteuerreform wurden diese Gewinnsteuersätze zum Teil drastisch gesenkt. Auf Stufe Aktionär wird Ihre Dividende von so genannt «qualifizierten Beteiligungen» privilegiert besteuert.
- Eine Dividende führt sehr wahrscheinlich zu leicht höheren Vermögenssteuern, weil Ihr Unternehmen einen höheren Gewinn und dadurch einen höheren Ertragswert ausweist.
Grundsätzlich ist wichtig: Sie sollten aufpassen, dass Ihr Lohn nicht zu tief ausfällt. Wenn das durchschnittliche Jahressalär von CHF 86’0401 unterschritten wird, erhalten Sie später nicht die maximale AHV-Rente. Insgesamt geniessen Gesellschaften aber einen «erheblichen Ermessensspielraum», wie sie Lohn und Dividende bestimmen – solange kein «offensichtliches Missverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Lohn bzw. zwischen eingesetztem Vermögen und Dividende besteht».2
2 Siehe Bundesgerichtsentscheid BGE 9C_669/2011 vom 25. Oktober 2012
HABEN SIE GEWUSST?
Steuerfreie Dividenden aus der KER
Dividenden von Aktien sind in der Schweiz grundsätzlich steuerpflichtige Einkünfte – ganz im Gegensatz zum Kapitalgewinn, den Sie in der Regel steuerfrei verbuchen können (Wie erhebt die Schweiz Steuern auf Dividenden?). Ein Beispiel: Schüttet eine Aktie 30 Franken Dividende aus, so ist diese Dividendenrendite steuerlich anders zu behandeln, als wenn Sie dieselbe Aktie 30 Franken teurer verkaufen können, also einen Kapitalgewinn erzielen. Die Ausnahme zu diesem Grundsatz heisst Kapitaleinlagereserve (KER).
Mehr Lohn für Sie
Wenn Sie sich mehr Lohn auszahlen, steigt die Steuerlast für Sie als Privatperson, da Sie ja mehr verdienen. Doch dafür gibt es mehrere Vorteile gleichzeitig:
- Der Gewinn Ihrer Firma sinkt im Umfang wie Ihr Lohn steigt. Damit fallen die Steuern auf Unternehmensstufe geringer aus.
- Ein höherer Lohn erhöht oft das Einkaufspotenzial in der Pensionskasse. Somit können Sie zusätzliche Einkäufe tätigen. Diese lassen sich bei den Steuern vom Einkommen abziehen und nach einer Sperrfrist von drei Jahren als Kapital beziehen. Dieser Kapitalbezug ist in allen Kantonen steuerlich privilegiert.
Zum Vergleich: Was ist nun besser?
Welche Möglichkeit die bessere ist, hängt stark vom Einzelfall ab – und auch von Ihren Vorlieben beziehungsweise der Lebensphase, in der Sie stehen.
Angenommen, eine AG oder GmbH macht einen Vorsteuergewinn von CHF 200’000.
- Variante Dividende: Nach Abzug aller Steuern auf Stufe Gesellschaft und Aktionär bleibt Ihnen von den Dividenden ein Nettobetrag von rund CHF 150’000.
- Variante Lohnerhöhung: Wer sich für mehr Lohn entscheidet, dem verbleibt nach allen Steueroptimierungen mit Pensionskassen-Einkauf ein Betrag von rund CHF 160’000. Diese Variante wäre also die bessere.
Fragen Sie sich, wie Sie in Ihrem Unternehmen und als Privatperson Ihre Steuern optimieren können? Dies ist eine sehr umfassende Frage, die auch mit Themen wie der Nachlassplanung zusammenhängen kann. Es lohnt sich also, wenn Sie Ihre individuelle Situation genau prüfen lassen. Nicht zuletzt deswegen, damit der Gewinn nicht ungerechtfertigt als Gewinnvortrag im Unternehmen bleibt. Denn so kann er vor der Pensionierung Ihre Nachfolgeplanung unnötig erschweren.
Gerne beraten wir Sie dazu unverbindlich – melden Sie sich bei uns.
Steuerberatung im Kontext
Wer sich im Steuer-Dschungel nicht auskennt, tappt schnell in eine Steuerfalle. Denn im direkten Kontakt mit den Steuerbehörden holen nicht alle Steuerpflichtigen deren «Wissensvorsprung» auf. Unsere erfahrenen Steuerexpertinnen und Steuerexperten verhandeln sämtliche Schweizer Steuerfragen auf gleicher Augenhöhe mit den Behörden und holen, wo nötig, verbindliche Steuerrulings ein.
Kontaktieren Sie uns unverbindlich, um Ihre Steuersituation mit unseren Experten zu analysieren.
Rufen Sie uns an:
|
Persönliche BeratungKontaktformular öffnen und einen Rückruf oder Termin vereinbaren. |
E-Mail sendenGerne beantworten wir Ihre Frage schriftlich per E-Mail. |
Aktuell: Mein Unternehmen, meine Freiheit
Nutzen Sie bereits die Gestaltungsmöglichkeiten, die Sie als Unternehmerin oder Unternehmer bei Steuern, Vorsorge und Nachlass haben? In dieser Serie geben Ihnen unsere Experten Einblicke ins Wealth Planning für Unternehmer.