Wann sich eine Immobilien AG lohnt, um Steuern zu sparen
Videos, Vermögen & Vorsorge
Aktualisiert am 18.08.2022
Ursprünglich veröffentlicht am 24.06.2021 von Claude Frosio Lesezeit: 3 Minute(n)
Ursprünglich veröffentlicht am 24.06.2021 von Claude Frosio Lesezeit: 3 Minute(n)
Betrachten Sie Ihre Immobilie als Investment? Dann können Sie unter Umständen Steuern sparen, indem Sie für Ihre Immobilie eine Kapitalgesellschaft gründen. Sie halten sie dann nicht im privaten Vermögen, sondern über ebendiese Immobiliengesellschaft (AG oder GmbH). Wichtigstes Kriterium ist, in welchem Kanton Sie leben beziehungsweise wo die Immobilie steht.
Im Idealfall sparen Sie bei der Einkommens- und der Vermögenssteuer
Pro
Das Halten von Immobilien über eine Gesellschaft lohnt sich tendenziell in folgenden Fällen:
- Wenn die Immobilie neu erworben wird, also nicht vom bestehenden Privatvermögen auf die Gesellschaft übertragen wird. Wird nämlich eine privat gehaltene Immobilie auf eine Kapitalgesellschaft übertragen, dürfte wie bei einem Verkauf die Grundstückgewinn- sowie allenfalls eine Handänderungssteuer sofort geschuldet sein, weil die Übertragung stets zum Marktwert zu erfolgen hat.
- Wenn die Immobilie an Dritte vermietet wird und hohe Erträge abwirft. In dem Fall schenkt die hohe Steuerprogression bei der Einkommenssteuer voll ein. Die Gewinnsteuern auf Stufe Gesellschaft sind hingegen vielfach ohne Progression ausgestaltet.
Kontra
Es lohnt sich tendenziell nicht, die Immobilie in folgenden Fällen über eine Gesellschaft zu halten:
- Wenn die Immobilie selbst genutzt wird. In diesem Fall ist der Gesellschaft als Eigentümerin der Immobilie ein marktüblicher Mietzins zu zahlen. Der Mietzins kann beim privaten Mieter steuerlich nicht in Abzug gebracht werden (Lebenshaltungskosten) und wird aus den versteuerten Ersparnissen finanziert. Dieser Mietzins wird sodann von der Gesellschaft nach Abzug aller geschäftsmässig begründeten Aufwendungen als Gewinn versteuert. Werden die Gewinnreserven später einmal ausgeschüttet, unterliegen diese erneut der Besteuerung (Dividende). Im Umfang dieser Mieterträge ist das Halten der selbstgenutzten Liegenschaft daher in aller Regel steuerlich eher nicht interessant. Wird kein marktüblicher Mietzins bezahlt, liegt eine geldwerte Leistung seitens der Gesellschaft vor, welche steuerlich zu korrigieren und mit der Verrechnungssteuer abzurechnen ist. Zudem dürften Hypothekargläubiger in einem solchen Fall die Tragbarkeit der Hypothek hinterfragen.
- Wenn die Immobilie geringe Nettoerträge abwirft. Bei zu geringen Erträgen dürfte ein allfälliger Steuervorteil rasch von den Fixkosten (zusätzliche Steuererklärung, Buchhaltung und so weiter) konsumiert werden.
Beispiel: Frau Müllers Immobilie in Genf
Frau Müller lebt im Kanton Schwyz und besitzt eine Immobilie im Kanton Genf. In letzterem müsste sie ihre Immobilie inklusive aller Immobilien-Einkünfte als Privatperson versteuern. Weil Genf nicht gerade als steuergünstig gilt, könnten auf den Mietertrag bis zu 40% Einkommenssteuer und auf den Wert der Immobilie bis zu 1% Vermögenssteuer anfallen.
Was passiert, wenn Frau Müller die Immobilie über eine Kapitalgesellschaft hält?
- Dann fällt auf den Mietertrag nur noch ein Unternehmens-Steuersatz von rund 14% an – unabhängig davon, wo die Gesellschaft ihren Sitz hat. Zusätzliche Abgaben fallen an, sobald Frau Müller sich eines Tages Dividenden ausschütten lässt. Die Gesamtbelastung auf ihrem Ertrag läge dann bei rund 25%. Soweit lohnt sich die AG also deutlich.
- Auch bei der Vermögenssteuer profitiert Frau Müller. Die Aktien ihrer Immobiliengesellschaft sind bewegliches Vermögen. Entsprechend wird sie die Aktien am Wohnsitz versteuern und bezahlt im steuergünstigen Kanton Schwyz nur 0.15% statt 1% Vermögenssteuer. Ebenfalls ein beachtlicher Unterschied.
Das Beispiel in Zahlen
Bei einem angenommenen Liegenschaftswert von CHF 8 Mio. und Bruttoerträgen von CHF 200’000.–
Privat gehalten
Über Kapitalgesellschaft gehalten
Privatperson in Schwyz |
||
hält |
||
Immobilie in Genf |
||
|
|
|
Einkommenssteuersatz |
40% |
|
Vermögenssteuersatz |
1.0% |
|
Fällige Steuern: |
||
–200’000 × 40% |
80’000 |
|
–8 Mio. × 1.0% |
80’000 |
|
= Total Steuern |
160’000 |
Gesellschaft in Schwyz |
||
hält |
||
Immobilie in Genf |
||
Gewinnsteuersatz |
14% |
|
Kapitalsteuer |
Anrechnung |
|
Fällige Steuern: |
||
–200’000 × 14% |
28’000 |
|
–Dividende 172’000 × 12.5% |
21’500 |
|
–8 Mio. × 0.15% |
12’000 |
|
= Total Steuern |
61’500 |
Die Steuerberechnungen in diesem Vergleich zeigen: Eine Immobilien AG zu gründen, kann sich auszahlen.
Zusammenfassung
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie in einem Tiefsteuerkanton leben (etwa in Schwyz, Obwalden oder Zug) und eine Immobilie in einem Hochsteuerkanton besitzen (zum Beispiel Genf, Waadt, Basel-Stadt, Bern oder Zürich), ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass sich eine Kapitalgesellschaft lohnt.
Diese Punkte sollten Sie beachten:
Haben Sie Fragen?
Ob sich in Ihrem Fall eine Kapitalgesellschaft lohnt, hängt von vielen Faktoren ab. Gerne beraten wir Sie persönlich und individuell und klären ab, welche Lösungen sich in Ihrer Situation anbieten.
Rufen Sie uns an:
|
Persönliche BeratungKontaktformular öffnen und einen Rückruf oder Termin vereinbaren. |
E-Mail sendenGerne beantworten wir Ihre Frage schriftlich per E-Mail. |
Aktuell: Vorbereitet auf die Steuererklärung
In dieser Serie beantworten unsere Steuerexpertinnen und -experten Steuerfragen zum Handel mit Aktien, Immobilien und erläutern weitere interessante Regeln und Ausnahmen.