Vermögen vererben: Was Konkubinatspaare im Testament regeln sollten

Videos, Vermögen & Vorsorge
16.12.2020 Lesezeit: 1 Minute(n)

Vermögen vererben: Was im Konkubinat ins Testament gehört

vermoegen-vererben-was-konkubinats-paare-im-testament-regeln-sollten

Viele Paare thematisieren ihr Testament oder eine Erbschaft nur ungern oder erst sehr spät. Doch gerade wer im Konkubinat lebt, sollte die gegenseitige finanzielle Absicherung vorausschauend regeln.

Wer nicht verheiratet ist, kann sich nicht auf eine gesetzlich geregelte Erbfolge verlassen. Laut Erbrecht werden immer die blutsverwandten Nachfahren begünstigt, wenn eine Partnerin oder Partner verstirbt. In erster Linie sind das die direkten Nachkommen, Eltern, Geschwister oder Grosseltern – während der langjährige Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin bei der heutigen gesetzlichen Regelung leer ausgeht. Daran ändern auch gemeinsame Kinder oder eine gemeinsam erworbene Immobilie nichts.

  

Berücksichtigen Sie rechtzeitig auch allfällige steuerliche Auswirkungen und Möglichkeiten zur Steuer­optimierung.

  

Wissenswertes zum Thema Testament und Erbvertrag

Erfahren Sie im Video mehr über die gesetzliche Erfolge und wie sie sich unter anderem auf den Pflichtanteil auswirkt. Je nach Situation kann die frei verfügbare Quote 25 Prozent, 50 Prozent oder auch mehr betragen. Auch Situationen, in denen eine Lebenspartnerin oder ein Lebenspartner als Alleinerbe oder Alleinerbin eingesetzt werden kann, sind denkbar.

Haben Sie konkrete Fragen zum Thema? Gerne beraten wir Sie unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation.

 

  

Ihr Zugang zu unserer Expertise

 
Mobiltelefon-Icon  

Rufen Sie uns an:
+41 58 283 64 46

Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr

Kalender-Icon  

Persönliche Beratung

Kontaktformular öffnen und einen Rückruf oder Termin vereinbaren.

Nachrichten-Icon in Form eines Briefumgschlags mit @-Zeichen  

E-Mail senden

Gerne beantworten wir Ihre Frage schriftlich per E-Mail.

  

  

Aktuell: Vorbereitet auf die Steuererklärung

In dieser Serie beantworten unsere Steuerexpertinnen und -experten Steuerfragen zum Handel mit Aktien, Immobilien und erläutern weitere interessante Regeln und Ausnahmen.