Umziehen und Steuern sparen: Kantonale Grund­sätze und zwei Ausnahme­n

Videos, Vermögen & Vorsorge Aktualisiert am 23.03.2022
Ursprünglich veröffentlicht am 04.11.2020 von Claude Frosio Lesezeit: 2 Minute(n)

Beim Umzug ist eine gute Planung wichtig – auch finanziell

Planen Sie demnächst einen Umzug? Dann können Sie eventuell bald Steuern sparen – oder mehr bezahlen. Denn schweizweit gibt es beträchtliche Unterschiede bei den Steuersätzen. Erfahren Sie, wie sich diese auswirken können.

  

Was besteuert wird und wie hoch die Steuern sind

Was besteuert wird, ist schweizweit einheitlich. Das Gesetz der Steuerharmonisierung schreibt dies allen Kantonen grundsätzlich verbindlich vor.

Wie hoch die Steuersätze sind, ist hingegen nicht einheitlich. Die sogenannte Tarifautonomie liegt bei Gemeinden und Kantonen. Deshalb sind die Unterschiede zwischen den Steuersätzen teilweise beträchtlich. Zwei Beispiele:

  1. Einkommenssteuer
    Hier schwanken die Maximalsteuersätze zwischen 20 Prozent (Kanton Zug) und 45 Prozent (Kanton Genf).
  2. Vermögenssteuer
    Auch beim Vermögen gibt es bedeutende Unterschiede zwischen den Maximalgrenzsteuersätzen: In Nidwalden sind sie mit 0.1 Prozent am tiefsten, in Genf mit 1 Prozent am höchsten.

 

Welches Stichdatum gilt bei den Steuern, wenn Sie umziehen?

Ihre Einkommens- und Vermögenssteuer bezahlen Sie rückwirkend im Kanton, in dem Sie am Jahresende wohnen. Als Stich­datum gilt der 31. Dezember. Wenn Sie also am 1. Dezember von Genf nach Zug umziehen, bezahlen Sie Ihre Steuern für das ganze Jahr in Zug. Ein Umzug kann sich also steuerlich lohnen. Dies gilt übrigens das ganze Jahr.

Seit einigen Jahren gilt diese Regel auch innerhalb des Kantons Zürich, zum Beispiel bei einem Umzug von Winterthur nach Meilen.

  

Zwei wichtige Ausnahmen

  • 1. Juristische Personen

    Unternehmen bezahlen Steuern bei einem Umzug pro rata temporis (anteilsmässig auf das ganze Jahr) beim Wegzugs- und Zuzugskanton. Wenn ein Unternehmen also seinen Sitz am 1. Juli von Zürich nach Nidwalden verlegt, bezahlt es für 181 Tage seine Steuern in Zürich und für 184 Tage seine Steuern in Nidwalden.

  • 2. Vorsorgekapital

    Die zweite wichtige Ausnahmen betrifft den Bezug von Kapitalleistungen aus der Vorsorge, zum Beispiel aus der Pensionskasse, von Freizügigkeitsguthaben oder der Säule 3a. Diese Bezüge versteuern Sie dem Kanton, in dem Sie Ihren Wohnsitz hatten, als die Leistung fällig wurde.

    Ein Beispiel: Sie wohnen in Zürich und lassen sich am 1. Juli Ihr Pensionskassenguthaben auszahlen. Drei Monate später ziehen Sie nach Appenzell. Während Sie Einkommens- und Vermögenssteuer für das ganze Jahr am neuen Wohnsitz bezahlen, darf der alte Wohnkanton Zürich die Kapitalleistung besteuern.

    Steuerlich hätte es sich gelohnt, mit dem Kapitalbezug zu warten. Bei einer Leistung von 1 Million Schweizer Franken hätten Sie in Appenzell rund 100’000 Franken gespart.

 

  

Denken Sie an einen Umzug?

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Ihren Wohnort zu wechseln, lohnt es sich, finanzielle Überlegungen miteinzubeziehen. Dabei helfen wir Ihnen gerne. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zu Ihrer Steuerplanung haben.

  

  

Aktuell: Steuerfragen zum Jahresende

Ab Oktober erreichen uns vermehrt Fragen zur Steuerplanung. Aus gutem Grund: Wer steuerliche Optimierungen vornehmen will, muss diese bis zum Jahresende über die Bühne bringen. Unsere Expertinnen und Experten geben Auskunft:

  

 

  

  

Ihr Zugang zu unserer Expertise

 
Mobiltelefon-Icon  

Rufen Sie uns an:
+41 58 283 64 46

Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr

Kalender-Icon  

Persönliche Beratung

Kontaktformular öffnen und einen Rückruf oder Termin vereinbaren.

Nachrichten-Icon in Form eines Briefumgschlags mit @-Zeichen  

E-Mail senden

Gerne beantworten wir Ihre Frage schriftlich per E-Mail.

  

  

Steuerberatung im Kontext

Wer sich im Steuer-Dschungel nicht auskennt, tappt schnell in eine Steuer­falle. Denn im direkten Kontakt mit den Steuer­behörden holen nicht alle Steuer­pflichtigen deren «Wissens­vor­sprung» auf. Unsere erfahrenen Steuer­expertinnen und Steuer­experten verhandeln sämtliche Schweizer Steuer­fragen auf gleicher Augen­höhe mit den Behörden und holen, wo nötig, verbindliche Steuerrulings ein.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich, um Ihre Steuer­situation mit unseren Experten zu analysieren.