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US Erbschaftssteuern auf Schweizer Erbschaften? Was Investoren wissen sollten
Publiziert am 21.05.2024 MESZ
Auf den ersten Blick scheint alles klar: Ein Schweizer Nachlass geht von einer Schweizer Person an eine Schweizer Erbin oder Erben. Warum sollte das die US Steuerbehörden interessieren? Ein Exkurs zur US Federal Estate Tax für Investoren, die US Vermögenswerte besitzen – beziehungsweise erben.
Der Fall ist nicht neu, sondern wurde bereits 1951 in einem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und der Schweiz geregelt. Dort ist festgehalten, dass auch Schweizer Erben in den USA beschränkt erbschaftssteuerpflichtig werden können, wenn sogenannte «US situs assets» im Wert von mehr als 60.000 Dollar im Nachlass liegen. Dazu gehören insbesondere US-Immobilien oder US-Aktien, also Aktien von US Gesellschaften.
Steuererklärung in den USA
Sobald sich im Nachlass US-Situs-Assets von mehr als 60’000 Dollar befinden, muss der ganze Nachlass in den USA offengelegt werden. Unter Umständen ist eine Steuererklärung einzureichen und es können US Erbschaftssteuern fällig werden.
Freibeträge dank Doppelbesteuerungsabkommen
Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen den USA und der Schweiz kommen in der Praxis oft höhere Freibeträge zur Anwendung. Für Erblasserinnen und Erblasser in der Schweiz kann dieser Freibetrag allenfalls höher als 60’000 Dollar sein. Denn häufig hängt der Freibetrag nicht nur von der Höhe der US-Situs-Assets ab, sondern auch von der Höhe des Gesamtnachlasses sowie dem anwendbaren Freibetrag für US Personen. Letzterer kann sich jederzeit ändern. Für eine grobe Berechnung kann folgende Formel verwendet werden:
Beispielformel für 1 Mio. CHF an US-Vermögen bei einem Nachlass von 5 Mio. CHF:
1 ÷ 5 × Steuerfreibetrag für US-Personen = anwendbarer Freibetrag
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Welche Vermögenswerte sind von der US-Erbschaftssteuer betroffen und welche nicht?
Unter die US-Erbschaftssteuer fallen insbesondere Direktanlagen in:
- Immobilien in den USA
- Aktien von US-Gesellschaften
- bestimmte US-Anleihen
- bestimmte Anlagefonds von US-Emittenten
Wichtig: Von der US Erbschaftssteuer sind vor allem US-Direktanlagen betroffen. Grundsätzlich nicht betroffen sind
ausländische Fondsanteile mit US-Anlagen oder andere indirekt gehaltene US-Anlagen (zum Beispiel über strukturierte Produkte).
Unterliegt eine Nicht-US-Person mit US-Direktanlagen mit ihrem gesamten Vermögen der US-Erbschaftssteuer?
Nein, die Nicht-US-Person unterliegt nur mit ihrem direkt gehaltenen US-Vermögen (siehe oben) allenfalls der US-Erbschaftssteuer. Je nach letztem Wohnsitzland des Erblassers können verschieden hohe Freibeträge oder gar Steuerbefreiungen zur Anwendung gelangen.
Seit wann besteht diese US-Erbschaftssteuerpflicht auf US-Wertschriften?
Seit 1951 im auch heute gültigen Erbschaftssteuer-Abkommen zwischen der Schweiz und den USA. Auch für Nicht-US-Personen
Wie hoch ist der Freibetrag für den Erblasser in der Schweiz?
Nicht-US-Personen steht ein einmaliger Freibetrag der vererbten US-Vermögenswerte von grundsätzlich USD 60’000 zu. Gemäss geltendem Erbschaftsdoppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA liegt der Freibetrag im Fall des Ablebens für in der Schweiz wohnhafte Erblasser derzeit höher als der Betrag von USD 60’000 und wird nach obiger Formel berechnet.
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Publiziert am 21.05.2024 MESZ
ÜBER DIE AUTOREN
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Claude Frosio
Head Tax Consulting