Vermögen vererben im Konkubinat: Was Paare im Testament regeln sollten

Aktualisiert am 25.01.2021
Ursprünglich veröffentlicht am 16.12.2020 Lesezeit: 1 Minute(n)

Viele Paare thematisieren ihr Testament oder eine Erbschaft nur ungern oder erst sehr spät. Doch gerade wer im Konkubinat lebt, sollte die gegenseitige finanzielle Absicherung vorausschauend regeln.

Wer nicht verheiratet ist, kann sich nicht auf eine gesetzlich geregelte Erbfolge verlassen. Laut Erbrecht werden immer die blutsverwandten Nachfahren begünstigt, wenn eine Partnerin oder Partner verstirbt. In erster Linie sind das die direkten Nachkommen, Eltern, Geschwister oder Grosseltern – während der langjährige Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin bei der heutigen gesetzlichen Regelung leer ausgeht. Daran ändern auch gemeinsame Kinder oder eine gemeinsam erworbene Immobilie nichts.

  

  • Aktuell: Erbrechtsrevision 2023

    Schweizer Erbrecht mit teilweise reduziertem Pflichtteil

    Am 18. Dezember 2020 hat die Bundesversammlung einen Teil der laufenden Erbrechtsreform verabschiedet. Das Resultat der parlamentarischen Schlussabstimmung ist im obenstehenden Video noch nicht erwähnt, weswegen wir hier schriftlich die wichtigsten Punkte zusammenfassen.

    Was bedeutet die Erbrechtsrevision für die Nachlassregelung?

    • Neu reduziert sich der Pflichtteil, auf den Kinder Anspruch haben, auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
    • Die Eltern haben neu auf keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.
    • Durch die Verringerung der Pflichtteile erhöht sich die frei verfügbaren Quote der Erbschaft. Somit räumt die aktuelle Erbrechtsrevision dem Erblasser einen grösseren Gestaltungsspielraum bei der Begünstigung des Konkubinatspartners ein.
    • Die Erbrechtsrevision tritt per 1. Januar 2023 in Kraft.

    Mehr zu den Pflichtteilen für Kinder, Eltern und Ehepartner

     

    Weiterführende Informationen zur aktuellen Erbrechtsrevision

    Die Chronik sowie Entscheidungen zur Erbrechtsrevision (Geschäft 18.069) hat das Schweizer Parlament hier veröffentlicht. Die Referendumsvorlage zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Erbrecht) vom 18. Dezember 2020 (BBl 2018 9923) können Sie hier einsehen.

 

  

Berücksichtigen Sie rechtzeitig auch allfällige steuerliche Auswirkungen und Möglichkeiten zur Steuer­optimierung.

  

Wissenswertes zum Thema Testament und Erbvertrag

Erfahren Sie im Video mehr über die gesetzliche Erbfolge und wie sie sich unter anderem auf den Pflichtanteil auswirkt. Je nach Situation kann die frei verfügbare Quote 25 Prozent, 50 Prozent oder auch mehr betragen. Auch Situationen, in denen eine Lebenspartnerin oder ein Lebenspartner als Alleinerbe oder Alleinerbin eingesetzt werden kann, sind denkbar.

Haben Sie konkrete Fragen zum Thema? Gerne beraten wir Sie unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation.

 

  

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