Vermögen vererben im Konkubinat: Was Paare im Testament regeln sollten
Ursprünglich veröffentlicht am 16.12.2020 Lesezeit: 1 Minute(n)
Viele Paare thematisieren ihr Testament oder eine Erbschaft nur ungern oder erst sehr spät. Doch gerade wer im Konkubinat lebt, sollte die gegenseitige finanzielle Absicherung vorausschauend regeln.
Wer nicht verheiratet ist, kann sich nicht auf eine gesetzlich geregelte Erbfolge verlassen. Laut Erbrecht werden immer die blutsverwandten Nachfahren begünstigt, wenn eine Partnerin oder Partner verstirbt. In erster Linie sind das die direkten Nachkommen, Eltern, Geschwister oder Grosseltern – während der langjährige Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin bei der heutigen gesetzlichen Regelung leer ausgeht. Daran ändern auch gemeinsame Kinder oder eine gemeinsam erworbene Immobilie nichts.
Berücksichtigen Sie rechtzeitig auch allfällige steuerliche Auswirkungen und Möglichkeiten zur Steueroptimierung.
Wissenswertes zum Thema Testament und Erbvertrag
Erfahren Sie im Video mehr über die gesetzliche Erbfolge und wie sie sich unter anderem auf den Pflichtanteil auswirkt. Je nach Situation kann die frei verfügbare Quote 25 Prozent, 50 Prozent oder auch mehr betragen. Auch Situationen, in denen eine Lebenspartnerin oder ein Lebenspartner als Alleinerbe oder Alleinerbin eingesetzt werden kann, sind denkbar.
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