Mein Unternehmen – meine Vorsorge?

Wie Selbständig­erwerbende ihre Pensions­kasse und Säule 3a optimal nutzen

Videos, Vermögen & Vorsorge Aktualisiert am 12.05.2021
Ursprünglich veröffentlicht am 17.11.2020 von Alexander Spillmann Lesezeit: 1 Minute(n)


Die berufliche Vorsorge ist auch für Selbstständigerwerbende wichtig

Statistiken zeigen: Fast jede vierte selbst­ständig erwerbende Person in der Schweiz nutzt die freiwillige Vorsorge nicht. Wer darauf spekuliert, später sein Unternehmen zu ver­kaufen und so seine Alters­vorsorge zu decken, geht eine riskante Wette ein. Dabei stünden Selbst­ständig­erwer­benden weit mehr Alternativen offen als Personen im Ange­stellten­verhältnis.

 

Wenn wir Selbstständige beraten, hören wir immer wieder den Satz: «Mein Unternehmen ist meine Vorsorge. Ich verkaufe es, wenn ich mich pensio­nieren lasse.»

Doch was, wenn dieser Plan nicht aufgeht? Wir zeigen Ihnen Alterna­tiven, die sicherer sind – und mit denen Sie erst noch Steuern sparen können.

Vorsorgen sichert ab und ermöglicht es, Steuern zu sparen

Rund ein Viertel aller Selbst­ständigen ver­nach­lässigt die Alters­vorsorge komplett. Im un­glücklich­sten Fall werden sie eines Tages von der AHV-Rente leben müssen. Mit der momentanen Maximal­rente von CHF 2’450 pro Monat können sie aber höchstens Ihre Fix­kosten decken – wenn überhaupt.

Deshalb empfehlen wir Ihnen unbedingt, zusätzlich vorzu­sorgen. Als Selbst­ständige_r haben Sie den Vorteil, dass Sie entscheiden, ob Sie in die Pensions­kasse (2. Säule) oder in die Säule 3a einzahlen. In beiden Fällen sparen Sie Steuern.

 

DIE EINZELNEN MÖGLICHKEITEN IM DETAIL

  

Die Vorteile der Säule 3a

Wenn Sie keine Pensionskassen­beiträge bezahlen, dürfen Sie bis zu 20 Prozent Ihres Netto­einkommens in die Säule 3a einzahlen.

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    Der Wert von 20 Prozent Ihres Nettoeinkommens, den Sie in die Säule 3a einzahlen können, ist auf maximal CHF 35’280.– pro Jahr beschränkt. Falls Sie zusätzlich Pensionskassenbeiträge leisten, beträgt das Maximum CHF 7'056.– pro Jahr. Diese Beiträge können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen.

    In der Säule 3a steht es Ihnen frei, Ihre Beträge in Wertschriften anzulegen. Je jünger Sie sind, desto interessanter sind zum Beispiel Vorsorgefonds mit einem hohen Aktienanteil.

 

  

Die Vorteile der Pensionskasse

Pensionskassenbeiträge (PK-Beiträge) sind ebenfalls steuer­be­günstigt und auf 25 Prozent Ihres Einkommens beschränkt.

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    Über diese 25 Prozent hinaus können Sie freiwillige Einkäufe tätigen und zusätzlich Steuern sparen. Dies ergibt besonders in einem guten Geschäftsjahr Sinn.

    Bei der Pensionskasse ist Wertschriftensparen ebenfalls möglich, allerdings eingeschränkter als in der Säule 3a.

 
 



Wie soll ich als Selbstständiger vorsorgen?

Das lässt sich nicht generell sagen und hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Ab einem steuer­baren Einkommen von CHF 170’000 sparen Sie mit einer Pensions­kasse mehr Steuern, aber wir empfehlen Ihnen unbedingt eine persönliche Beratung. Gerne helfen wir Ihnen, sich für den Ruhestand und Ihre Rente vorzubereiten.

Vereinbaren Sie hierzu gerne ein erstes, unverbindliches Gespräch.

  

  

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