Warum auch Ehepaare einen Vorsorgeauftrag brauchen

Videos, Vermögen & Vorsorge Aktualisiert am 10.08.2021
Ursprünglich veröffentlicht am 07.10.2020 Lesezeit: 2 Minute(n)

Damit Sie im Ernstfall wichtige Entscheidungen fällen können, ohne die KESB einbeziehen zu müssen

Viele Ehepaare gehen davon aus, dass sie sich in privaten Angelegen­heiten gegen­seitig vertreten können. Das ist korrekt, solange sie rund um Alltags­geschäfte entscheiden. Wenn aber die Partnerin oder der Partner nicht mehr urteilsfähig ist, sind wichtige Entscheidungen vom Vertretungs­recht ausgenommen. In diesem Fall kann ein Vorsorge­auftrag einiges erleichtern.

  

Mit der Eheschliessung stellen Sie viele rechtsverbindlichen Geschäfte auf eine gemeinsame Basis – gerade in der Vorsorge. Doch nicht immer können Sie auch alleine entscheiden, was Sie normalerweise als Ehepaar gemeinsam beschliessen.

  • Ist Ihr Ehepartner aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr urteilsfähig?

Dann können Sie ihn prinzipiell vertreten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch:

«Das Vertretungs­recht für Ehe­paare bezieht sich nur auf all­tägliche Geschäfte.»

  

Zu den alltäglichen Geschäften gehören zum Beispiel das Bezahlen der Miete, anderer üblicher Rechnungen oder die Reparatur am gemeinsamen Fahrzeug. Das Vertretungsrecht gilt nicht für Geschäfte von grösserer Tragweite. Für solche Geschäfte gibt Ihnen ein Vorsorgeauftrag mehr Handlungsspielraum.

Vorsorgeauftrag für Ehepaare: Bei diesen 3 Geschäften können Sie Ihren Partner nicht vertreten, sollte er/sie nicht mehr urteilsfähig sein


Drei Gründe für den Vorsorgeauftrag: Bei diesen Geschäften grosser Trag­weite können Sie Ihren Partner nicht vertreten, sollte er urteils­unfähig sein. © Vontobel

 

Was passiert ohne Vorsorgeauftrag?

Angenommen, ein Ehepartner ist nicht mehr urteilsfähig und seine Partnerin möchte das gemeinsame Haus verkaufen. Wenn Sie keinen Vorsorgeauftrag haben, müssen Sie zwingend die Zustimmung der KESB (Kindes- und Erwachsenen­schutz­behörden) einholen. Sonst ist das Geschäft nicht rechtsverbindlich.

Diese Regel gilt, auch wenn Sie schon lange verheiratet sind. Falls Sie den Einbezug der KESB verhindern möchten, empfiehlt sich ein Vorsorgeauftrag.

Rechtsgeschäfte, die nur mit Vorsorgeauftrag möglich wären

  

  • Vermögensfragen

    Von der Einkommensverwaltung bis zum Verkauf von Vermögenswerten können Sie sich das Recht erteilen lassen, für die andere Person zu handeln. Dies ist zum Beispiel wichtig, wenn Sie einen wertsteigernden Umbau am Haus vornehmen oder das gemeinsame Wertschriftendepot neu ausrichten möchten.

     

    Verändert sich Ihr Leben, verändert sich Ihre Vorsorge

    Ob Eheschliessung, Kinder oder eine berufliche Neu­ausrichtung: Bei grösseren Veränderungen im Leben lohnt es sich, wenn Sie Ihre Vorsorge­situation überprüfen und allenfalls anpassen. Gerne helfen wir Ihnen dabei, rechtzeitig die nötigen Schritte einzuleiten. Mehr dazu

  • Vertretung im Rechtsverkehr

    Sie dürfen im Namen der anderen Person Verträge abschliessen und kündigen oder sie gegenüber Amtsstellen, Gerichten und Versicherungen vertreten.

  • Personensorge

    Mit einem Vorsorgeauftrag erhalten Sie das Recht, pflegerischen oder medizinischen Massnahmen zuzustimmen. Letzteres können Sie auch in einer Patientenverfügung regeln.

  • Wir beraten Sie umfassend

    Zu unseren Beratungs­dienst­leistungen gehört viel mehr als die Vermögens­verwaltung oder das Entwickeln einer Anlage­strategie. So stehen wir Ihnen auch bei rechtlichen Fragen mit Rat und Tat zur Seite oder unterstützen Sie dabei, Ihren Nachlass zu regeln und den Vorsorgeauftrag aufzusetzen.

    Kontaktieren Sie uns unverbindlich, um Ihre Vorsorge­situation mit unseren Experten zu analysieren.

 
 

  

Wie setze ich einen Vorsorgeauftrag auf?

Wie viele Rechte Sie einander einräumen, ist individuell. Sie können etwa festlegen, dass Sie im Fall Ihrer Urteils­unfähigkeit Ihre Ehegattin, Ihren Ehegatten oder eine andere Person beauftragen, Sie in sämtlichen Belangen umfassend zu vertreten. Damit kann diese Person alle Entscheidungen für Sie treffen.

Zum Formalen: Ein Vorsorge­auftrag muss von Hand geschrieben sein sowie Datum und Unterschrift aufweisen. Alternativ können Sie ihn auch notariell be­urkunden lassen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Vorsorge?

Gerne helfen wir Ihnen, die notwendigen Massnahmen einzuleiten, damit Sie als Ehepaar umfassend vorbereitet sind. Bei Fragen zu diesem oder anderen Vorsorgethemen sind wir gerne für Sie da.

Erste Schritte der Vermögens­planung

  

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