Vorsorgegelder vererben: diesen Spiel­raum haben Sie in der Schweiz

Videos, Vermögen & Vorsorge Aktualisiert am 20.10.2021
Ursprünglich veröffentlicht am 12.05.2020 Lesezeit: 1 Minute(n)
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Ihr Vorsorge­gut­haben lässt sich nicht so einfach vererben. Denn es gelten andere Regeln als beim freien Vermögen, wo das Erbrecht greift. Erfahren Sie, welchen Spiel­raum Sie haben und was Sie beachten sollten. Unser Tipp: Um Ihr Gesamt­vermögen möglichst in Ihrem Sinne zu vererben, sollten Sie die Weichen frühzeitig stellen.

  

Wussten Sie, dass bei Vorsorgegeldern nicht das Erbrecht gilt?

Das Leben ändert sich schnell – auch bezüglich des Vermögens, das Sie eines Tages vererben. Wenn Sie sich scheiden lassen, im Konkubinat leben oder mit einem neuen Partner Kinder haben, kann es vor­kommen, dass nicht die Menschen, die Ihnen am nächsten sind, Ihr Geld erben.

Sonderfall Vorsorgegelder

Sie haben während Ihres Berufs­lebens ein bedeutendes Vorsorge­guthaben angespart? Dann stellen Sie sich vielleicht die Frage:

  • «Kann ich meine Vorsorge­gelder vererben?»
  • «Wie kann ich meine Vorsorge­gelder gerecht vererben

Die Frage ist höchst relevant, denn beim Freizügig­keits­guthaben (2. Säule) und bei der 3. Säule (3a) gelten eigene Regelungen. Hier kommt das Vorsorge­recht zur Anwendung.

Ein Beispiel: Angenommen, Sie sind geschieden, haben zwei Kinder. Eines ist 23 Jahre alt und studiert, das andere ist 26 Jahre alt und arbeitet. Jetzt würde das jüngere Kind das ganze Freizügig­keits­guthaben erben, da es noch in der Aus­bildung ist.

  

2 Tipps, um Ihr Vermögen in Ihrem Sinne zu vererben

  

  • Freizügigkeitsguthaben / Säule 3a in ein Depot
    «Überführen Sie das Freizügigkeits­guthaben oder die Säule 3a in ein freies Depot.»

    Dieser Weg ist möglich, wenn ein so genannter Bezugs­grund vorliegt. Zum Beispiel, wenn Sie sich selbstständig machen, Wohneigen­tum kaufen oder sich pensionieren lassen. Dann geht Ihr Vorsorge­guthaben ins normale Vermögen über und unterliegt denselben erb­rechtlichen Bestimmungen wie ihr restliches Vermögen auch. Das heisst, Sie können das Vermögen in Ihrem Sinne vererben – natürlich immer im Rahmen der erbrechtlichen Möglich­keiten.


    Wichtig in diesem Kontext: Wenn Sie Ihr Vorsorge­guthaben beziehen, fallen darauf Steuern an. Wie hoch diese sind, hängt von der Höhe des Guthabens und anderen Faktoren ab.

  • Unterschiede ausgleichen
    «Gleichen Sie die Unterschiede über das freie Vermögen aus.»

    Sie können in einem Testament Ihre Hinterblie­benen individuell begünstigen und so Ungleich­heiten verhindern, die durch gesetzliche Regelungen für die 2. Säule oder die Säule 3a entstehen.


    In obigem Beispiel könnten Sie dem älteren, berufs­tätigen Kind einen grösseren Teil des freien Vermögens zukommen lassen, sodass am Ende beide Kinder gleich viel erben. Beachten Sie hierbei, dass alle Erb­berechtigten mindestens ihren gesetzlichen Pflichtteil erhalten müssen.

 

  

  

Interdisziplinäre Vorsorge- und Nachlassplanung

Auch die besten Tipps sind nur dann hilfreich, wenn sie zum Gesamt­kontext Ihrer Vorsorge- und Finanz­planung passen. Darum arbeiten unsere Expertinnen und Experten inter­disziplinär zusammen:

  • Prüfung der aktuellen Situation in den Vorsorge­gefässen: Wer ist be­günstigt, wer erhält wie viel?

  • Vorausschauende Vorsorge­planung: Welche Optionen bestehen, falls der «Status quo» un­zufrieden­stellend ist? Welche Vorsorge­guthaben lassen sich wie beziehen?

  • Gezielte Nachlassplanung: Wie können Sie Ihr Vermögen möglichst so weitergeben, dass es in Ihrem Sinne fair aufgeteilt ist? Welchen Spielraum gibt Ihnen der Gesetzgeber?

  

  

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Aktuell: Vorsorge in Zeiten der Unsicherheit

Erst die Pandemie, dann der Krieg: Sie brachten Fragen aufs Tapet, denen wir uns bislang nicht stellen mussten – oder stellen wollten. Dazu gehören auch Themen, die unsere ganz persönliche finanzielle Vorsorge und Sicherheit betreffen:

  

  • Hypothek amortisieren: Was ist langfristig tragbar?
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    Wie weit soll ich meine Hypothek bis zur Pensionierung amortisieren? Ist die Hypothek zu hoch, ist sie womöglich schwer zu finanzieren. Ist sie zu tief, wird allenfalls viel Cash gebunden und die Steuerlast unnötig erhöht.

    Hypothek ins Lot bringen

      

  • Mit Plan in die Pension: Rente oder Kapitalbezug?
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    Klar ist: Es gibt kein absolutes «Richtig oder Falsch». Je nach persönlicher Situation und Pensionskassen­lösung gilt es unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen. Wir erläutern, welche Konsequenzen Ihre Entscheidung haben kann.

    Zum Video-Beitrag

      

  • 5 Tipps für den Einkauf in die Pensionskasse
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    Ein freiwilliger Einkauf in die Pensions­kasse gilt als attraktiv, weil er steuer­liche Vorteile mit sich bringt. Aber es gibt auch Ein­schränk­ungen und Risiken, die man beachten sollte.

    Zur Liste mit den Tipps

      

  • Neues Erbrecht 2023: «freie Quote» wird grösser
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    Wie viel sollen Ihre Liebsten einst bekommen? Das neue Erb­recht tritt per 1. Januar 2023 in Kraft. Es ver­grössert die Möglich­keiten, den Nachlass nach eigenen Wünschen zu planen.

    Das ändert sich (mit FAQ)

      

 

  

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