Peter Skoog
Leiter Investor Relations
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Bei Vontobel gilt der Grundsatz "eine Aktie – eine Stimme". Aus diesem Grund wurde bereits 2001 eine Einheitsaktie geschaffen. Darüber hinaus verzichtet Vontobel auf die gesetzlichen Möglichkeiten eines "opting-up" oder "opting-out".
Die Mehrheit an Stimmen und Kapital liegt bei den Familien Vontobel, 50.9% davon sind durch den Aktionärbindungsvertrag gebunden:
Der Pool vereinigt 50.9 Prozent der Aktienstimmen. Die Aktienstimmen sind im Pool eingebunden mit erster Kündigungsmöglichkeit per Ende 2026.