Erbengemeinschaft mit Liegenschaft: Wie lassen sich Streitigkeiten verhindern?
Ursprünglich veröffentlicht am 05.07.2021 Lesezeit: 2 Minute(n)
Regeln Sie zu Lebzeiten, was mit Ihrer Immobilie geschehen soll
Eine Immobilie ist bei einer Erbschaft schwieriger zu verteilen als Wertschriften oder Bargeld. Indem Sie selbst bestimmen, wie es mit Ihrer Liegenschaft weitergeht, können Sie Auseinandersetzungen unter Ihren Erbinnen und Erben verhindern.
Immobilien-Facts in zehn Sekunden: Meinungsverschiedenheiten unter den Erben können die gesamte Nachlassabwicklung aufhalten. Und im schlimmsten Fall im Zwangsverkauf der Liegenschaft enden. © Vontobel
Leider ist es so, dass Immobilien im Nachlass oft zu Diskussionen und Schwierigkeiten führen. Einer der Gründe ist eine Bestimmung im schweizerischen Erbrecht: Denn gesetzlich bilden alle Erbinnen und Erben, die ihr Erbe antreten, eine sogenannte Erbengemeinschaft.
Die Herausforderung: Eine Erbengemeinschaft kann nur einstimmig entscheiden
Wenn sich nun eine Immobilie in der Erbmasse befindet, gehört sie allen Mitgliedern der Erbengemeinschaft zusammen. Entscheidungen rund um diese Immobilie müssen einstimmig gefällt werden.
Im Alltag kommt es leider oft vor, dass unter den Hinterbliebenen Meinungsverschiedenheiten entstehen. So kann ein Kind die Immobilie verkaufen wollen, während ein anderes selbst darin wohnen möchte und das dritte die Liegenschaft am liebsten behalten und vermieten würde. Eine solche Meinungsverschiedenheit hält die gesamte Nachlassabwicklung auf. Wenn sich die drei Erben im obigen Beispiel nicht einig werden, kann eine Person alle anderen blockieren. Im schlimmsten Fall kommt es zu einem Gerichtsverfahren und am Ende zum Zwangsverkauf der Immobilie.
So verhindern Sie Konflikte
In einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie zu Lebzeiten regeln, was mit Ihrer Immobilie geschehen soll. Der Fachbegriff dafür heisst «Teilungsvorschrift». Darin können Sie Verschiedenes festlegen – hier einige Beispiele:
- Sie legen fest, welche Person die Immobilie erhält und wie sie die anderen Erbinnen und Erben zu kompensieren hat.
- Sie bestimmen, wie der Preis für die Immobilie zu ermitteln ist.
- Sie entscheiden, dass die Liegenschaft verkauft wird.
Damit können Sie zwar nicht sicherstellen, dass alle Ihre Hinterbliebenen sich über Ihren Entscheid freuen. Aber eine klare, bindende Entscheidung Ihrerseits liegt vor, was das Konfliktrisiko mindert.
Teilungsvorschrift, Testament & Co. vorausschauend planen
Bei einer Erbschaft kann viel auf dem Spiel stehen – auch emotional. Wir helfen Ihnen dabei, zu Lebzeiten alle Angelegenheiten in Ihrem Sinn zu regeln. Gerne beraten wir Sie individuell und persönlich.
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