Ab wann bin ich ein gewerbsmässiger Wertschriftenhändler und was sind die Steuerfolgen?
Ursprünglich veröffentlicht am 25.11.2020 Lesezeit: 1 Minute(n)
Der folgende Inhalt richtet sich an Privatpersonen mit Steuerdomizil Schweiz.
Die Freude am Kapitalgewinn aus dem Wertschriftenhandel kann ein jähes Ende finden, wenn das Handeln plötzlich als «gewerbsmässig» eingestuft wird. Das hat zur Folge, dass die Gewinne bis zu 50 Prozent besteuert werden.
Fünf Bedingungen entscheiden, ob Sie als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler gelten
- Das Transaktionsvolumen (maximal das Fünffache des Anfangsbestands)
- Die Besitzdauer der Wertschriften (Haltedauer länger als sechs Monate)
- Möglichst keine/tiefe Fremdfinanzierung: Mehr steuerbare Wertschrifteneinkünfte als anteilige Schuldzinsen
- Die Kapitalgewinne sind kleiner als 50 Prozent aller steuerbaren Einkünfte
- Derivate werden höchstens zur Absicherung eingesetzt
Beachten Sie, dass ein Vermögensverwaltungsmandat (zum Beispiel an eine Bank) Sie nicht davor schützt, als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler eingestuft zu werden.
Weiterführende Links:
Auch das Bundesgericht und die Eidgenössische Steuerverwaltung haben sich schon verschiedentlich zum Thema gewerbsmässiger Wertschriftenhandel geäussert: BGE 122 II 446 • BGE 2C_375/2015 • Kreisschreiben der Eidg. Steuerverwaltung
Bei Kryptowährungen gelten ähnliche fünf Kriterien, wobei sich die Rechtssprechung zum Thema erst noch etablieren muss.
Dies sind die Folgen der Einstufung
Die steuerlichen Folgen der Einstufung als Wertschriftenhändlerin oder -händler sind gravierend:
- Alle Kapitalgewinne (auch künftige) aus den Wertschriften unterliegen der progressiven Einkommenssteuer.
- Sämtliche Kapitalgewinne sowie Erträge unterliegen der AHV. Dies bedeutet eine zusätzliche Abgabe von rund 10 Prozent. Als Kapitalgewinn gilt die Differenz zwischen Verkaufserlös und den ursprünglichen Gestehungskosten. Wenn Sie Aktien z.B. vor 10 Jahren gekauft haben, gilt dieser Anschaffungspreis.
- Sie können Kapitalverluste für sieben Jahre steuerlich in Abzug bringen, falls sie so verbucht und erfasst wurden.
- Im Erbfall wird die steuerliche Qualifikation «Wertschriften im Geschäftsvermögen» weitervererbt.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Steuerbehörden bei der Einstufung zur Wertschriftenhändlerin oder zum Wertschriftenhändler äusserst zurückhaltend sind.
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