Pauschalbesteuerung Schweiz: Voraussetzungen für die «Besteuerung nach Aufwand»

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08.09.2022 Lesezeit: 2 Minute(n)

Welche Bedingungen Sie erfüllen müssen und wie Ihre Pauschalsteuer berechnet wird

Die meisten Schweizer Kantone bieten wohl­habenden Ausländern die Möglichkeit an, sich pauschal besteuern zu lassen. Wer diesen Weg wählt, muss nicht das gesamte Einkommen und Vermögen offen­legen und fährt steuerlich oft besser. Doch was heisst «wohl­habend» in der Praxis? Und lässt sich die Höhe der Pauschal­steuern vorab schätzen?


Normalerweise ist die Höhe Ihrer Steuern von zwei Faktoren abhängig: vom effektiven Einkommen und Vermögen. Sie deklarieren beides in der Steuer­erklärung und erhalten dann eine Rechnung. Für vermögende Aus­länderinnen und Ausländer gibt es jedoch eine Sonder­regelung: die Pauschalsteuer.

Pauschal besteuerte Personen bezahlen ihre Einkommens­steuer basierend auf einem Schätzwert. Um das Vermögen und somit die Vermögens­steuer zu bestimmen, wird dieser Schätzwert hochgerechnet.

«Die Schwelle für dieses Privileg liegt bei rund 150’000 Franken reiner Steuer­belastung.»

  

  

Diese drei Bedingungen müssen Sie erfüllen

  1. Sie ziehen zum ersten Mal oder nach mindestens zehn Jahren Abwesenheit wieder in die Schweiz.
  2. Sie sind in der Schweiz nicht erwerbstätig.
  3. Ihr Wohnsitz befindet sich nicht in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Schaffhausen oder Zürich. In der ganzen restlichen Schweiz ist die Pauschalbesteuerung hingegen möglich.

 

Welche Vorteile bietet Ihnen die Pauschalbesteuerung?

Einerseits können Sie mit dieser Regelung steuerlich günstiger fahren. Ein weiterer wichtiger Vorteil ist, dass Sie nicht Ihr gesamtes weltweites Vermögen und Einkommen gegenüber der Schweizer Steuerbehörde offenlegen müssen.

Es reicht, wenn Sie bestimmte Angaben einmal pro Jahr in der so genannten Kontrollrechnung angeben. Offenlegen müssen Sie dabei Schweizer Einkünfte und das in der Schweiz liegende Vermögen. Zu Letzterem gehören zum Beispiel die Erträge von Schweizer Wohneigentum, Schweizer Wertschriften (Aktien, Obligationen, Fonds und so weiter), aber auch Bankkonten oder physisches Gold in der Schweiz.

  

Wie berechne ich die Höhe der Pauschalsteuer?

Dafür gibt es eine klare Herleitung. Sie brauchen vier Zahlen zu ermitteln und zu vergleichen. Der höchste der vier Werte bestimmt die Höhe Ihrer Pauschale:

  1. Die jährlichen Lebenshaltungskosten Ihrer Familie.
  2. Die jährlichen Wohnkosten mit sieben multipliziert.
  3. Der von Ihrem Wohnkanton festgelegte Mindestbetrag.
  4. Ihre Einkünfte aus Schweizer Quellen, die Sie in der Kontrollrechnung offenlegen.

Auf die so geschätzte Pauschale bezahlen Sie erstens Einkommens­steuern. Zweitens dient sie dazu, das steuerbare Vermögen zu bestimmen, wozu die Pauschale in der Regel mit dem Faktor 20 multipliziert wird.

  

  • Beispiel zur Berechnung
    PAUSCHALE 1 PAUSCHALE 2 PAUSCHALE 3 PAUSCHALE 4
    Jährliche Lebens­haltungs­kosten der gesamten Familie Jährliche Wohn­kosten mal sieben Im Kanton geltender Mindest­betrag Einkünfte aus Schweizer Quellen

    CHF 400’000
    7 × 60’000 =
    CHF 420’000

    CHF 500’000

    CHF 350’000
        Basis zur Berechnung  


    In diesem Beispiel wäre der vom Kanton festgelegte Mindestbetrag der höchste Wert.

    • Entsprechend läge das steuerbare Einkommen bei CHF 500’000
    • und das hochgerechnete steuerbare Vermögen bei 20 × CHF 500’000 = CHF 10 Mio.

 

  

  

Für wen lohnt sich die Pauschalbesteuerung?

Die «Eintrittskarte» für dieses Privileg beginnt bei einer reinen Steuer­belastung von zirka 150’000 Franken. Damit die Pauschal­besteuerung für Sie attraktiv ist, sollten Sie ein steuerbares Vermögen von mindesten 20 Millionen Franken besitzen.

  

 

  

Wissenswertes zur Pauschalbesteuerung

  • Rückforderung Quellensteuer

    Wenn Sie sich in der Schweiz pauschal besteuern lassen, können Sie eine ausländische Quellen­steuer nur unter gewissen Bestimmungen zurück­fordern. Problemlos möglich ist dies hingegen bei der Schweizer Verrechnungssteuer.

  • Trusts und Stiftungen

    Sind Sie an Trusts, Stiftungen oder ähnlichen Strukturen beteiligt? Dann sollten Sie einen Schweizer Steuer­spezialisten beiziehen. In der Regel möchten die Steuer­behörden zu Beginn der Verhandlungen ungefähr wissen, wie viel Netto­vermögen Sie weltweit besitzen.

  • Die Kontrollrechnung

    Mit einer vorausschauenden Vermögensallokation lässt sich oft verhindern, dass diese Zahl zu hoch ausfällt. Sie können also in einem gewissen Rahmen beeinflussen, wie hoch Ihre Pauschalbesteuerung ausfällt.

  • Sozialabgaben

    Bis Sie das Rentenalter erreichen, sind pro Ehepartner zusätzlich Sozialabgaben von jährlich CHF 25’000 fällig. Diese wirken wie eine Steuer, vergessen Sie nicht, sie einzukalkulieren.

 

  

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Wer sich im Steuer-Dschungel nicht auskennt, tappt schnell in eine Steuer­falle. Denn im direkten Kontakt mit den Steuer­behörden holen nicht alle Steuer­pflichtigen deren «Wissens­vor­sprung» auf. Unsere erfahrenen Steuer­expertinnen und Steuer­experten verhandeln sämtliche Schweizer Steuer­fragen auf gleicher Augen­höhe mit den Behörden und holen, wo nötig, verbindliche Steuerrulings ein.

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